Punkt II der Tagesordnung: Grundverkauf auf der Frohen Jugendwiese" Zl. 5384/1939 Bürgermeister Dr. Blüml teilt mit, dass die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, Wien an die Stadt herangetreten ist, ihr einige Grundstücke auf der „Frohen Jugendwiese" zu verkaufen, da sie die Absicht hat, auch in Steyr für die Reichsbeamten Wohnungen zu schaffen. Das betreffende Grundstück ist 3479 m2 gross und kostet der m2 RM 5.03. Das ganze Grundstück kostet sonach RM 17.499.37. In dem Preis von RM 5.03 pro m2 ist auch der Grund miteingerechnet, der für die Strasse abgetreten werden muss. Da diese Gründe die schönsten Gründe der Stadt sind und ausserdem die Stadt die Verpflichtung hat, für diese Gründe ein Kinderheim zu erbauen, betrachtet der Bürgermeister den Preis für angemessen und beantragt die Genehmigung zum Verkauf. Nach einigen Anfragen über die Verbauung des gesamten Grundstückes „Frohe Jugendwiese" und über die Höhe des Preises erklären sich die Ratsherrn mit dem Verkauf einverstanden. Punkt III der Tagesordnung: Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer. Zl. 4358/41. Bürgermeister Dr. Blüml trug vor, dass mit 1. April 1941 die Grundsteuer auch in der Ostmark in Wirksamkeit gesetzt wurde und dass die Aufgabe der heutigen Beratung hierüber die Festsetzung des Hebesatzes für das Rechnungsjahr 1941 ist. Er erläuterte zuerst das Wesen der Grundsteuer und führte auch die Abgaben an, die im Stadtgebiete mit der Einführung der Grundsteuer in Wegfall kommen. Es sind dies: Die Mietaufwandabgabe, die Kommunalabgabe auf den Mietaufwand, die Bodenwertabgabe, der 100%ige Zuschlag zur Landesgrundsteuer, die 50%ige Kommunalabgabe auf den Bodenertrag, die Zinsgroschensteuer, die Landesgebäudesteuer und die Landesgrundsteuer. Die Übergangsregelung im Jahre 1941 sieht vor, dass der Hebesatz nur für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke festzusetzen ist und zwar in den Grenzen 100 bis 110 v.H. Er schlägt vor, den Hebesatz mit 1oo v.H. festzusetzen, wodurch der Landund Forstwirtschaft im Stadtgebiete Steyr eine steuerliche Erleichterung insoweit geschaffen wurde, als das Gesamtaufkommen an Realsteuern für das Rechnungsjahr 1941 sich um 11.900.- RM ermässigt.
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