Beratungsniederschrift vom 7. Oktober 1941

10. Beratung Beratungs-Tag 7.10.1941 Bei Beginn der Beratung fehlten: entschuldigt: Stadtrat Kornhäusl, Ratsherr Gen. Dir. Meindl, Ratsherr Smejkal, Ratsherr Stockinger, Rats- herr Huber, Ratsherr Müller. eingerückt: Stadtrat Königswieser, Ratsherr Seidenschwand unentschuldigt: Ratsherr Nagl, Ratsherr Pecinovsky, Ratsherr Prokesch.

Beginn: 17,00 Uhr. Oberbürgermeister Ransmayr begrüsst die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Punkt I der Tagesordnung: Verkehrsbetrieb. Der Bürgermeister verwies auf die bereits in den früheren Ratsherrnsitzungen erörterte Absicht der Stadt, einen Verkehrsbetrieb zu errichten. Auf Wunsch des Gauleiters soll nunmehr die Stadt diesen Verkehrsbetrieb auf eigene Rechnung durchführen. Die Stadt ist daher bei der Statthalterei um die Genehmigung bereits eingeschritten und hat auch im Verhandlungswege mit dem Postpräsidenten in Linz erreicht, dass die Reichspost auf ihre Linie Steyr-Münichholz zu Gunsten der Stadt verzichtet. Die Linie soll mit 1.11.41 von der Stadt in Betrieb genommen werden. Gleichzeitig ist aber auch die Eröffnung der Linie zum Krankenhaus beabsichtigt. Die Stadt ist auch mit der ElektrizitätsGes.m.b.H., Steyr, die ja ursprünglich diesen Verkehrsbetrieb ausführen sollte, wegen Übernahme der von dieser Gesellschaft angeschafften Betriebsmittel, insbesondere der 3 Autobusse in Verhandlung getreten. Die Stadt wird diese Betriebsmittel zum Selbstkostenpreis käuflich erwerben und die Elektrizitäts Ges.m.b.H. für ihre sonstigen bisherigen Ausgaben schadlos halten. Für die damit verbunden gewesenen Arbeiten verlangt die Elektrizitäts Ges.m. b.H. keine Entschädigung. Der Betrag, der hierfür erforderlich ist, stellt sich ungefähr auf 138.000 RM. Es ist also für die Finanzierung des Verkehrsbetriebes zunächst ein Betrag von rund 140.000 RM erforderlich. Die Aufbringung dieses Betrages erfolgt einerseits aus der Gewinnabfuhr der städt. Unternehmungen in der Höhe von RM 50.000.- für das Jahr 1940, welcher Betrag bisher noch keine Verwendung gefunden hat, und der Rest aus laufenden Mitteln. Sollte allerdings der Haushalt 1941 die Entnahme dieses Betrages als Überschuss nicht gestatten, müsste in diesem Zeitpunkte an die Aufnahme eines entsprechenden Darlehens geschritten werden. Daran schloss sich noch eine Aussprache über den Betrieb, insbesondere auch über die Garagenfrage, die aber dermalen aus bekannten Gründen nicht spruchreif ist. Die Ratsherrn nehmen den Bericht zur Kenntnis und der Oberbürgermeister entschloss sich, die Finanzierung des Verkehrsbetriebes in der vorgeschlagenen Weise durchzuführen.

Punkt II der Tagesordnung: Grundverkauf auf der Frohen Jugendwiese" Zl. 5384/1939 Bürgermeister Dr. Blüml teilt mit, dass die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, Wien an die Stadt herangetreten ist, ihr einige Grundstücke auf der „Frohen Jugendwiese" zu verkaufen, da sie die Absicht hat, auch in Steyr für die Reichsbeamten Wohnungen zu schaffen. Das betreffende Grundstück ist 3479 m2 gross und kostet der m2 RM 5.03. Das ganze Grundstück kostet sonach RM 17.499.37. In dem Preis von RM 5.03 pro m2 ist auch der Grund miteingerechnet, der für die Strasse abgetreten werden muss. Da diese Gründe die schönsten Gründe der Stadt sind und ausserdem die Stadt die Verpflichtung hat, für diese Gründe ein Kinderheim zu erbauen, betrachtet der Bürgermeister den Preis für angemessen und beantragt die Genehmigung zum Verkauf. Nach einigen Anfragen über die Verbauung des gesamten Grundstückes „Frohe Jugendwiese" und über die Höhe des Preises erklären sich die Ratsherrn mit dem Verkauf einverstanden. Punkt III der Tagesordnung: Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer. Zl. 4358/41. Bürgermeister Dr. Blüml trug vor, dass mit 1. April 1941 die Grundsteuer auch in der Ostmark in Wirksamkeit gesetzt wurde und dass die Aufgabe der heutigen Beratung hierüber die Festsetzung des Hebesatzes für das Rechnungsjahr 1941 ist. Er erläuterte zuerst das Wesen der Grundsteuer und führte auch die Abgaben an, die im Stadtgebiete mit der Einführung der Grundsteuer in Wegfall kommen. Es sind dies: Die Mietaufwandabgabe, die Kommunalabgabe auf den Mietaufwand, die Bodenwertabgabe, der 100%ige Zuschlag zur Landesgrundsteuer, die 50%ige Kommunalabgabe auf den Bodenertrag, die Zinsgroschensteuer, die Landesgebäudesteuer und die Landesgrundsteuer. Die Übergangsregelung im Jahre 1941 sieht vor, dass der Hebesatz nur für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke festzusetzen ist und zwar in den Grenzen 100 bis 110 v.H. Er schlägt vor, den Hebesatz mit 1oo v.H. festzusetzen, wodurch der Landund Forstwirtschaft im Stadtgebiete Steyr eine steuerliche Erleichterung insoweit geschaffen wurde, als das Gesamtaufkommen an Realsteuern für das Rechnungsjahr 1941 sich um 11.900.- RM ermässigt.

Hinsichtlich der übrigen Grundstücke ist für das Rechnungsjahr 1941 an Stelle des Hebesatzes der Erstarrungsbetrag festgesetzt, der sich aus der Zusammensetzung der bisherigen Realabgaben ergibt, sodass für die übrigen Grundstücke eine Mehrbelastung im Jahre 1941 nicht Platz greift. Für jene Grundstücke, die nach den bisherigen Realabgabenvorschriften ganz oder teilweise von diesen Abgaben befreit waren, nach dem Grundsteuergesetz aber grundsteuerpflichtig sind, ist ein Hebesatz festzusetzen. Der Bürgermeister schlägt einen solchen mit einem Hebesatz von 200 v.H. vor. Es trifft dies im gesamten Stadtgebiet insgesamt 13 Grundstücke, die zum Teil in öffentlichen Händen, vor allem aber in kirchlichem Besitze sich befinden. Das Gesamtaufkommen an Realabgaben im Jahr 1941 wird sonach ungefähr gleich hoch sein wie jene im Jahre 1940, bzw. sogar etwas günstiger, da der Ausfall bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ihrerseits durch die Einbeziehung der Zinsgroschensteuer, der Landesgebäudesteuer und der Landesgrundsteuer, die bisher der Gemeinde nicht zuflossen, in den Erstarrungsbetrag und anderseits die Grundsteuer für die bisher realsteuerfreien Grundstücke wettgemacht wird. Die Ratsherrn nehmen den Bericht zur Kenntnis und der Oberbürgermeister entschloss sich, den Hebesatz nach dem Antrag des Bürgermeisters und Stadtkämmerers festzusetzen. Punkt IV der Tagesordnung: Verschiedenes. Oberbürgermeister berichtet, dass die Viehverteilerbaracke nun endgültig fertiggestellt werden konnte. Weiters teilt er mit, dass die 16-klassige Volksschule in Münichholz, die heuer noch fertiggestellt werden sollte, erst bis zum Frühjahr beziehbar sein wird. Mit der Gauhauptstadt Linz wurden Verhandlungen gepflogen wegen dem Ausbau einer Schnellbahn Linz St. Florian - Steyr. Auch der Ausbau der Eisenstrasse ist jetzt wieder sehr aktuell. Er berichtet weiter, dass geplant ist, eine HotelA.G. zu gründen, an der sich die Gemeinde beteiligen soll. Einige der Ratsherrn sind der Ansicht, dass es besser ist, diese Angelegenheit Privatunternehmern zu überlassen.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass ein Hotel gebaut werden soll, das 80 bis 100 Zimmer umfasst und ausserdem jeden Komfort haben soll. Als Teilhaber kämen in Frage: die Stadt, die Sparkasse, die Steyr-Werke und eine Brauerei. Stadtrat Saibl schlägt vor, diese Interessenten einzuladen und die Angelegenheit gemeinsam zu besprechen. Der Oberbürgermeister berichtet weiter, dass derzeit im Bauhof 5 Garagen und 4 Wohnungen (für 2 Chauffeure, 1 Magazineur und 1 Polier) gebaut werden. Mit dem Bau des Hochbehälters in Münichholz (Inhalt 3000 m2) wurde begonnen und es besteht die Aussicht, dass dieses Bauvorhaben in die Dringlichkeitsstufe I kommt. Ratsherr Hüttisch äussert den Wunsch, dass die Ratsherrn einmal die Schülerheime besichtigen können. Der Oberbürgermeister teilt hierauf mit, dass statt der nächsten Sitzung eine Besichtigung sämtlicher Baustellen stattfinden soll und dass bei dieser Gelegenheit dem Wunsche des Ratsherrn Hüttisch Rechnung getragen werden kann. Ratsherr Pflügl beschwert sich darüber, dass vor den Gemeindewohnungen in Münichholz jetzt noch keine Grünanlagen geschaffen wurden, wogegen bei den Steyr-WerkeWohnungen die Anlagen schon fertig sind. Der Oberbürgermeister teilt hierauf mit, dass bereits ein Vertrag mit einer Gartenbaufa. gemacht wurde und dass die Anlagen so bald als möglich fertiggestellt werden. Schluss der Sitzung: 19,00 Uhr.

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