Beratungsniederschrift vom 27. September 1940

Anschliessend werden noch verschiedene Fragen bezüglich Bauwesen gestellt die vom Stadtbaudirektor oder Oberbürgermeister beantwortet werden. Punkt III. Jagdsteuer. Bürgermeister Dr. Blüml trägt die Steuerordnung über die Einführung einer Jagdsteuer im Stadtgebiete Steyr vor und gab hiezu bekannt, dass das Steuerergebnis jährlich 100 - 120 RM beantragen wird. Die Ratsherrn nahmen den Bericht zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister entschloss sich hierauf zur Einführung der Jagdsteuer, im Sinne des Vortrages. Punkt IV. Grundverkauf. Bürgermeister Dr. Blüml trägt das Ansuchen des Oberfinanzpräsidenten Oberdonau in Linz wegen käuflicher Überlassung eines Grundstückes zur Errichtung eines Finanzamtes in der Stadt Steyr vor und legt dar, dass die Stadt bereits dem Oberfinanzpräsidenten ein Grundstück im Ausmasse von 3632 m2 zum Kaufpreis von RM 3.50 pro m2, sohin zu einem Gesamtpreis von RM 12.712.- zugesagt hat. Das Grundstück befindet sich in der Volksstrasse, Ecke Grillparzerstrasse. Die Ratsherrn nahmen den Bericht zur Kenntnis, womit sich der Oberbürgermeister zum Verkauf entschloss. Punkt V. Einführung der Obus-Linie im Stadtgebiet. Der Oberbürgermeister erklärt, dass sich die Stadt nach Einvernahme mit der Landesplanung und dem Denkmalschutz entschlossen hat, die Einführung der Obus-Linie der EBG Linz zu übertragen. Da Steyr kein eigenes Elektrizitätswerk besitzt, würden sich die Preise viel zu hoch erstellen. R.H. Dr. Meindl: Auf jeden Fall muss sich jedoch die Stadt ein Mitbestimmungsrecht sichern, worauf der Bürgermeister die Aufklärung gibt, dass bereits im Vertrag auf diese Dinge Rücksicht genommen wurde. Punkt VI. Strassen- und Brückenbauten. Der Oberbürgermeister erklärt, dass im Zuge der Haratzmüllerstrasse die gedeckte Brücke gebaut wird. Es ist eine Steinbrücke vorgesehen und wird, so bald das Kontingent für das Material bewilligt ist, mit dem Bau begonnen. Ausserdem

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