Beratung Beratungs-Tag 29. Dez. 1939 Bei Beginn der Beratung fehlten: entschuldigt: Dr. G. Meindl unentschuldigt: Änderungen müssen vorjeder einzelnen Beratungsniederschrift besonders vermerktwerden Nach dem Eintrag der letzten Niederschrift unterzeichnet der Bürgermeister mit zwei Ratsherren, die bei der Beratung anwesend waren. (Bei Schreibraummangel wird ein neues Blatt mit der Überschrift versehen: »Unterschriften zum Beratungstag .........«.) Die »Entschließungen« unterzeichnet der Bürgermeister allein, oder bei seiner Vertretung der Beigeordnete. (Über verpflichtende Erklärungen siehe § 36 Abs. II DGO.)
Beratung mit den Ratsherren. Oberbürgermeister Ransmayr Bürgermeister Dr. Blüml Die 24 Beratungsberechtigten waren ordnungsgemäß geladen; davon waren 19 anwesend. Die Beratung war öffentlich — nichtöffentlich. Tag 29.12.39 Nr. 3. Der Oberbürgermeister begrüsst zu Beginn der Sitzung die Ratsherrn und den stellvertretenden Kreisleiter Pg. Peintner und erteilt Herrn Bürgermeister Dr. Blüml das Wort. Zu Pkt. I der Tagesordnung: Rechnungsabschluß für das Jahr 1938. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1938 wurde bereits im Mai 1939 fertiggestellt, erfuhr aber durch die Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes eine Verspätung. Der Bürgermeister gibt einen allgemeinen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt! (Siehe Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.Oktober 1939, Zl. 4090/39) Zu Pkt. II der Tagesordnung: Bürgersteuer. Der Bürgermeister berichtet über die Bürgersteuer 1940. Der Hebesatz im Vorjahre war mit 500 v.H. festgesetzt. Da aber die Einnahme der Bürgersteuer nicht ausreicht, um die Abgänge für die wegfallenden Abgaben zu decken, wird der Vorschlag gemacht, den Hebesatz für das Jahr 1940 mit 600 v.H. festzusetzen. Ratsherr Hüttisch ersucht um eine Zusammenstellung der verschiedenen Sätze der Bürgersteuer, um bei etwaigen Anfragen die nötige Auskunft geben zu können. Zu Pkt. III der Tagesordnung: Gemeindegetränkesteuer Bürgermeister Dr. Blüml spricht über die Einführung der Gemeindegetränkesteuer. Mit der 19. Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in der Ostmark vom 18. November 1939, RGBI. I Seite 2266, wurden die Gemeinden ermächtigt, ab 1. Jänner 1940 eine Gemeindegetränkesteuer auf Wein, weinähnliche Getränke, Trink-
branntwein, Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke sowie Kakao, Kaffee, Tee und andere Auszüge aus pflanzlichen Stoffen zu erheben, soweit diese Getränke zum Verzehr an Ort und Stell entgeltlich abgegeben werden. Gemäss § 2 dieser Verordnung beträgt die Steuer wenigstens 5 v.H. und höchstens 10 v.H. des Kleinhandelspreises. Die Stadt beabsichtigt die Einhebung der Steuer im Ausmass von 10 v.H. Einzelne Anfragen von Ratsherrn der unter die Steuer fallenden Getränke und über die Form der Einhebung wurden von dem Berichterstatter beantwortet. Eine Stellungnahme zum Hundertsatz der Abgabe erfolgte nicht. Zu Pkt. IV der Tagesordnung: Hundesteuer. Der Antrag des Bürgermeisters lautet dahingehend, die Hundesteuer mit den gleichen Sätzen wie im Vorjahre einzuheben u.zw.: 1.) für Nutzhunde RM 14.-- 2.) für andere Hunde und zwar für den ersten Hund RM 17.- für jeden weiteren Hund um RM 6.- mehr soferne es sich um Hunde handelt, die ausschliesslich Wachzwecken dienen, entfällt der Mehrbetrag für jeden weiteren Hund. 3.) für Hündinnen erhöht sich der unter 2.) genannte Betrag um 50 % 4.) für Hunde, die in den aus Garsten, Sierning, Gleink und Behamberg eingemeindeten Gebietsteilen gehalten werden RM 10.- 5.) für Hündinnen erhöht sich der unter 4.) genannte Betrag ebenfalls um 50 %. Der Erträgnis der Hundesteuer im Jahre 1939 betrug RM 7.930.- Zu Pkt. V der Tagesordnung: Vergnügungssteuer. Bürgermeister Dr. Blüml berichtet über die mit 1.Jänner 1940 in Kraft tretende Vergnügungssteuer. Auf Grund der 21. Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in der Ostmark vom 2.12. 1939, RGBI.I Seite 2351, und beantragt die Steuer zunächst nach der im Artikel 2 festgelegten Steuerordnung einzuheben und eine eigene Steuer jedoch erst auf Grund entsprechender Erfahrung zu erlassen. Er beantragt auch das Theater zur Leistung der
Stadtrat Rösler Oberbürgermeister Ransmayr Vergnügungssteuer nunmehr heranzuziehen. Die bisher für die Stadt Steyr auf Grund des Landesgesetzes vom 11. Mai 37, LGBI. Nr. 23 eingehobene Lustbarkeitsabgabe tritt mit Ende Dezember 1939 ausser Wirksamkeit. Ratsherr Hüttisch ist der Ansicht, dass mit der Pauschalierung möglichst sparsam umgegangen werden möge, um den Ertrag der Steuer nicht zu schmälern. Zu Pkt. VI der Tagesordnung. Ankauf der Feuerhalle in Steyr und Darlehensaufnahme hiezu. Bürgermeister Dr. Blüml berichtet nun über den Ankauf der Feuerhalle in Steyr. Da der Alpenländische Feuerbestattungsverein „Die Flamme" aufgelöst werden musste, wurde dessen Vermögen in den Ostmärkischen Versicherungsverein eingewiesen. Die Stadt trat nun mit dem Ostmärkischen Versicherungsverein in Verhandlungen und hat nunmehr die Feuerhalle um den Kaufpreis von RM 115.000.- übernommen. Zu diesem Zweck wurde ein Darlehen mit 4 1/2 - 5 % Verzinsung gewährt. Eine Mitgliedschaft ist nun nicht mehr Bedingung. Die Geschäfte werden von den städtischen Unternehmungen geführt. Ratsherr Prokesch macht den Vorschlag wieder einen Gärtner einzustellen, um den Urnenhain einheitlich zu gestalten, was auch vom Oberbürgermeister zugesagt wurde. Eine Anfrage über die Höhe der Einnahmen und die Geschäftsführung der Feuerhalle wurde von dem Berichterstatter beantwortet. Zu Pkt. VII der Tagesordnung. Allgemeines. gibt einen Tätigkeitsbericht über das Jahr 1939 der Wirtschaftsgruppe Handel im Kreise Steyr. Es wurden dann verschiedene Anfragen über die Warenzuteilung in Steyr gestellt, die vom Oberbürgermeister beantwortet wurden. berichtet dann noch über die Bautätigkeit im Minichholz im Jahre 1939 und über ein Darlehen von RM 523.800.- für 140 Wohnungen die von der Wohnu. Siedlungsges. „Neue Heimat“ errichtet werden.
dankt zum Schlusse den Ratsherrn für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung mit den besten Wünschen für das Jahr 1940. Schluß der Sitzung 19 Uhr 30.
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