Beratungsniederschrift vom 18. September 1939

Beratung mit den Ratsherren. Gegenstand: Oberbürgermeister Ransmayr. Die 24 Beratungsberechtigten waren ordnungsgemäß geladen; davon waren 22 anwesend. Die Beratung war öffentlich - nichtöffentlich. Tag 18.9.1939 Nr. 2 Der Oberbürgermeister eröffnet um 17 Uhr die Sitzung und trägt die Bildung eines Gauvereines für den Gemeinderundfunk und den Bau von Gemeinschaftsantennenanlagen bei Neubauten vor. Die grösseren Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern und Gemeinden ohne Rücksicht auf die Einwohnerzahl, soferne sie Stadt- oder Marktcharakter besitzen, sollen sich zu einem Gemeinderundfunkverein zusammenschliessen. Es soll also für den Gemeinderundfunk ein Gauverein geschaffen werden, der in jeder grösseren Gemeinde den Gemeinschaftsempfang durch Errichtung einer Rundfunkübertragungsanlage ermöglicht. Aufgabe des Gauvereines ist es, jeder seiner Mitgliedsgemeinden die Beschaffung einer solchen Rundfunkübertragungsanlage zu ermöglichen. Die näheren Einzelheiten sind aus dem Erlass der Landeshauptmannschaft G.R. Zl.: 2165/1, vom 6. September 1939, zu entnehmen. Der Vorschlag, dem Gauverein für den Gemeinderundfunk beizutreten, wurde angenommen.

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