Ing. Hans Postler, Zinszuschuss, Hellmich Marianne, Verpflegskosten Zinszuschuss zur Mietaufwand-, bezw. Kommunalabgabe: Alten Margarate Danninger Rudolf Degelsegger Walpurga Ecker Johann Eder Maria Gutenbrunner Aloisia Haider Mathias Kumpfmüller Johann Moser Marie Obermann Josef Ruschitzka Rosalie Zu Punkt 5.) Pauschalierung der Mietaufwandabgabe für Fremdenbeherbergungen. Der Bürgermeister berichtet, dass bisher für Fremdenzimmer in Gastwirtschaften mit grösserem Fremdenbetriebe keine Mietzinsabgabe eingehoben wurde, während Gastwirtschaften mit geringerem Fremdenbetriebe für die Fremdenzimmer sowohl Mietzinsabgabe als auch Wohnabgabe entrichten mussten, ein Zustand, der dem Grundsatz einer gleichmässigen Behandlung der Abgabepflichtigen zuwiderläuft. Das neue Mietaufwandabgabegesetz hat diesen Übelstand insoferne behoben (L.G.Bl. Nr. 23/1937), als sämtliche vermietbare Räumlichkeiten, somit auch die der Fremdenbeherbergung dienenden Räume, der Mietaufwandabgabepflicht unterliegen, jedoch mit Rücksicht darauf, dass eine Festsetzung von Bemessungsgrundlagen für Fremdenzimmer schwierig, bezw. unmöglich ist, die Möglichkeit gegeben, für Räume, die der Fremdenbeherbergung dienen, die Mietaufwandabgabe zu pauschalieren. Der Bürgermeister stellt nachfolgenden Antrag: "Der Gemeindetag beschliessen an nachstehende Abgabepflichtige die Mietaufwandabgabe für Räume, die der gewerbsmässigen Fremdenbeherbergung dienen, mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1937 in nachgenannter Höhe zu pauschalieren und von der Einhebung einer Wohnabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1937 Abstand zu nehmen: 1. Bauer Julius, Hotelier, Stadtplatz 31 pro Jahr S 2.200.- 2. Minichmayr Karl, Haratzmüllerstrasse 1 1.100.- 3. Nagl Karl, Gastwirt, Kollergasse 1 1.100.- 4. Vereinigte Brauereien Schechat, Pächterin Leopoldine Lutz,Leop.Werndlstrasse 1 140.- 5. Weinhäupl Rudolf, Gastwirt, Grünmarkt 3 460.- 6. Feigl Franz, Gastwirt, Grünmarkt 10 120.-
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