Gemeindetagsprotokoll vom 4. Februar 1938

pflichtungen hinsichtlich dieser Strassenstücke enthoben. Die o.ö. Landesregierung ist grundsätzlich dagegen, dass im geschlossen verbauten Gemeindegebiet Strassen in der Verwaltung des Landes stehen. Sie vermeint aber auch, dass sich die Finanzlage der Stadtgemeinde wieder so weit gebessert habe, dass die ausserordentliche Landeshilfe, die in der Betreuung von Stadtstrassen gelegen war, nunmehr wieder entfallen könne. Auf diese Erwägungen ist der eingangs erwähnte Beschluss der o.ö. Landesregierung vom 20. Dezember 1937, mit dem diese Strassenstücke wiederum der Obsorge der Stadt rücküberantwortet wurden, zurückzuführen. Aus der Tatsache, dass die Stadt von diesem Beschluss erst unterm 24. Jänner 1938 verständigt wurde und aus dem Umstande, dass gerade im Jänner eine Witterung herrschte, die die Steyrer Strassen mit ihrem ungemein weichen Schottermaterial zugrunde richten musste, resultieren die tatsächlich untragbaren Verhältnisse auf der Sierningerstrasse. Derzeit schweben Verhandlungen mit der o.ö. Landeshauptmannschaft, wie ein für die Gemeinde tragbarer Übergang aus der Landesstrassenverwaltung in die Stadtstrassenverwaltung hinsichtlich dieser Strassenzüge gefunden werden kann. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich Direktionsberg und Wehrgrabenstrasse in einem wesentlich besseren Zustand befinden, sodass Fahrzeuge im Notfall wenigstens diesen Strassenzug benützen können. Zu Punkt 2.) Haushaltsordnung und Haushaltsplan. Zl. 1046/1938 Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungshof unterm 17. Dezember 1937 wiederum einige Abänderungswünsche im Haushaltsplan geltend gemacht habe. Da diese Änderungen ganz geringfügiger Natur sind und nur die Umstellung einiger Posten vorsehen, beantragt er die Annahme folgender Änderungen: "1.) Titel 5 des Kapitels I „Besonderer Sachaufwand wird wie folgt abgeändert: Ausgaben Einnahmen 1 Veröffentlichungen 1 Veröffentlichungen 2 Archiv 2 Archiv 3 Stadtplanung, Stadtvermessung 3 Stadtplanung, Stadtvermessung 4 Beiträge, Ehrengaben, 4 Verwaltungskostenersätze Mitgliedsbeiträge städtischer Unternehmungen 2.) Die Ausgaben- und Einnahmensätze in Titel 3 des Kapitels- III haben statt „Schub" nunmehr „Schubstation“ zu lauten.

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