Verschiebung in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ein. Zu Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Zl. 635/1938 Der Bürgermeister berichtet, dass sich in der letzten Zelt vor allem die Sierningerstrasse zu einem beinahe unfahrbaren Zustand verschlechtert hat. Zahlreiche Klagen sind hierüber beim Magistrate vorgebracht worden. Auf Grund dieser Klagen hat sich der Magistrat unterm 22. Jänner 1938 an die o.ö. Landeshauptmannschaft mit der Bitte gewendet, dieser für die Stadt ausserordentlich wichtigen Strecke ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und für die eheste Wiederinstandsetzung dieses Strassenstückes zu sorgen. Unterm 24. Jänner 1938 wurde nun der Magistrat Steyr davon verständigt, dass die o.ö. Landesregierung in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 1937 beschlossen hat, die Voralpenstrasse in Steyr und die Wolfernstrasse im Gebiete der Stadt Steyr mit 1. Jänner 1938 der Stadtgemeinde Steyr zur Erhaltung und Verwaltung zu übergeben. Unterm 27. Juni 1933 hatte die o.ö. Landesregierung mit Rücksicht auf die ungemein schwierige Finanzlage der Stadtgemeinde beschlossen, die Voralpenstrasse in Steyr von km 2.714 bis km 4.803 (Sierningerstrasse, vom ehemaligen Polizeiposten bis zur Stadtgrenze) gegen Leistung eines jährlichen Gemeindebeitrages von 150 S pro Kilometer in die Verwaltung des Landes zu übernehmen. Die Stadt erhielt damals für die Regulierung des Langseppenberges eine Subvention des Landes per 5000 S. Die Strasse wurde nach ihrer Übernahme in die Landesverwaltung vom Lande Oberösterreich gründlich gewalzt, wobei das erforderliche Schotter- und Sandmaterial von der Stadtgemeinde kostenlos beigestellt und zugeführt werden musste. Unterm 3. Juni 1935 hat die o.ö. Landesregierung mit Rücksicht auf die immer noch ausserordentlich schwierige Finanzlage der Stadt beschlossen, auch die Voralpenstrasse von km 0.806 bis km 1.35 (äussere Haratzmüllerstrasse bis zur gedeckten Brücke) und die Wolfernstrasse von der Abzweigung am Schnallenberg bis zu km 1.276 (Stadtgrenze) in die Verwaltung des Landes zu übernehmen, wobei die Stadtgemeinde einen Beitrag von 400 S je Strassen-Kilometer und Jahr zu übernehmen hatte. Dieses Entgegenkommen der o.ö. Landesregierung hat die Stadtgemeinde der Sorge um ein grossen Stück der ungepflasterten, vom Verkehr stark frequentierten Durchzugsstrecken enthoben. Wenn auch die Stadt noch im Jahre 1937 einen grösseren Beitrag für eine gründliche Wiederinstandsetzung der Strassendecke leisten musste, war sie doch aller anderen Ver-
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