Gemeindetagsprotokoll vom 4. Februar 1938

Niederschrift über die 30. Sitzung des Gemeindetages der Stadt Steyr am Freitag, den 4. Februar 1938 um 20 Uhr im Gemeindetagssitzungssaal im Rathaus. Anwesend: Bürgermeister Dr. Josef Walk als Vorsitzender; die Mitglieder Dr. Doppler Fritz Hübl Josef Gruber August Kammerhofer Ignaz Dr. Mayr Anton Hambrusch Peter Probst Christian Haslinger Karl Heindl Otto Egger Johann Hofer Albert Voglsam Josef. Hikade Willibald Entschuldigt abwesend: G.R. Mayrhofer Franz, G.R. Paulmayr Franz, G.R. Rossner Karl, G.R. Weindl Anton, G.R. Wipplinger Johann; nicht entschuldigt abwesend sind die G.R. Ing. Grundmüller Oskar, Klaushofer Johann, Nawratil Eugen, Smeykal Karl und Trauner Franz. Vom Magistrate: Kanzleioffizial Maria Egelseer als Schriftführerin. Tagesordnung: 1.) Bericht des Bürgermeisters (o.ö. Landesstrassen im Gemeindegebiete). 2.) Bestellung von Fürsorgeräten für den 17. und 18. Fürsorgebezirk. 3.) Berufungen in Fürsorgeangelegenheiten. 4.) Pauschalierung der Mietaufwandabgabe für Fremdenbeherbergung. 5.) Bemessung der Bodenwertabgabe an Stelle des Gemeindezuschlages zur Landesgrundsteuer. 6.) Ansuchen und Berufungen in Abgabenangelegenheiten. 7.) Ankauf von Grundstücken bei der Industriehalle. 8.) Allfälliges. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung um 20 Uhr 20 Minuten, begrüsst die erschienenen Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung erfährt eine Änderung durch Einfügung als Punkt 2.): Haushaltsplan und Haushaltsordnung. Es tritt daher eine

Verschiebung in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte ein. Zu Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters. Zl. 635/1938 Der Bürgermeister berichtet, dass sich in der letzten Zelt vor allem die Sierningerstrasse zu einem beinahe unfahrbaren Zustand verschlechtert hat. Zahlreiche Klagen sind hierüber beim Magistrate vorgebracht worden. Auf Grund dieser Klagen hat sich der Magistrat unterm 22. Jänner 1938 an die o.ö. Landeshauptmannschaft mit der Bitte gewendet, dieser für die Stadt ausserordentlich wichtigen Strecke ihr besonderes Augenmerk zuzuwenden und für die eheste Wiederinstandsetzung dieses Strassenstückes zu sorgen. Unterm 24. Jänner 1938 wurde nun der Magistrat Steyr davon verständigt, dass die o.ö. Landesregierung in ihrer Sitzung vom 20. Dezember 1937 beschlossen hat, die Voralpenstrasse in Steyr und die Wolfernstrasse im Gebiete der Stadt Steyr mit 1. Jänner 1938 der Stadtgemeinde Steyr zur Erhaltung und Verwaltung zu übergeben. Unterm 27. Juni 1933 hatte die o.ö. Landesregierung mit Rücksicht auf die ungemein schwierige Finanzlage der Stadtgemeinde beschlossen, die Voralpenstrasse in Steyr von km 2.714 bis km 4.803 (Sierningerstrasse, vom ehemaligen Polizeiposten bis zur Stadtgrenze) gegen Leistung eines jährlichen Gemeindebeitrages von 150 S pro Kilometer in die Verwaltung des Landes zu übernehmen. Die Stadt erhielt damals für die Regulierung des Langseppenberges eine Subvention des Landes per 5000 S. Die Strasse wurde nach ihrer Übernahme in die Landesverwaltung vom Lande Oberösterreich gründlich gewalzt, wobei das erforderliche Schotter- und Sandmaterial von der Stadtgemeinde kostenlos beigestellt und zugeführt werden musste. Unterm 3. Juni 1935 hat die o.ö. Landesregierung mit Rücksicht auf die immer noch ausserordentlich schwierige Finanzlage der Stadt beschlossen, auch die Voralpenstrasse von km 0.806 bis km 1.35 (äussere Haratzmüllerstrasse bis zur gedeckten Brücke) und die Wolfernstrasse von der Abzweigung am Schnallenberg bis zu km 1.276 (Stadtgrenze) in die Verwaltung des Landes zu übernehmen, wobei die Stadtgemeinde einen Beitrag von 400 S je Strassen-Kilometer und Jahr zu übernehmen hatte. Dieses Entgegenkommen der o.ö. Landesregierung hat die Stadtgemeinde der Sorge um ein grossen Stück der ungepflasterten, vom Verkehr stark frequentierten Durchzugsstrecken enthoben. Wenn auch die Stadt noch im Jahre 1937 einen grösseren Beitrag für eine gründliche Wiederinstandsetzung der Strassendecke leisten musste, war sie doch aller anderen Ver-

pflichtungen hinsichtlich dieser Strassenstücke enthoben. Die o.ö. Landesregierung ist grundsätzlich dagegen, dass im geschlossen verbauten Gemeindegebiet Strassen in der Verwaltung des Landes stehen. Sie vermeint aber auch, dass sich die Finanzlage der Stadtgemeinde wieder so weit gebessert habe, dass die ausserordentliche Landeshilfe, die in der Betreuung von Stadtstrassen gelegen war, nunmehr wieder entfallen könne. Auf diese Erwägungen ist der eingangs erwähnte Beschluss der o.ö. Landesregierung vom 20. Dezember 1937, mit dem diese Strassenstücke wiederum der Obsorge der Stadt rücküberantwortet wurden, zurückzuführen. Aus der Tatsache, dass die Stadt von diesem Beschluss erst unterm 24. Jänner 1938 verständigt wurde und aus dem Umstande, dass gerade im Jänner eine Witterung herrschte, die die Steyrer Strassen mit ihrem ungemein weichen Schottermaterial zugrunde richten musste, resultieren die tatsächlich untragbaren Verhältnisse auf der Sierningerstrasse. Derzeit schweben Verhandlungen mit der o.ö. Landeshauptmannschaft, wie ein für die Gemeinde tragbarer Übergang aus der Landesstrassenverwaltung in die Stadtstrassenverwaltung hinsichtlich dieser Strassenzüge gefunden werden kann. Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sich Direktionsberg und Wehrgrabenstrasse in einem wesentlich besseren Zustand befinden, sodass Fahrzeuge im Notfall wenigstens diesen Strassenzug benützen können. Zu Punkt 2.) Haushaltsordnung und Haushaltsplan. Zl. 1046/1938 Der Bürgermeister berichtet, dass der Rechnungshof unterm 17. Dezember 1937 wiederum einige Abänderungswünsche im Haushaltsplan geltend gemacht habe. Da diese Änderungen ganz geringfügiger Natur sind und nur die Umstellung einiger Posten vorsehen, beantragt er die Annahme folgender Änderungen: "1.) Titel 5 des Kapitels I „Besonderer Sachaufwand wird wie folgt abgeändert: Ausgaben Einnahmen 1 Veröffentlichungen 1 Veröffentlichungen 2 Archiv 2 Archiv 3 Stadtplanung, Stadtvermessung 3 Stadtplanung, Stadtvermessung 4 Beiträge, Ehrengaben, 4 Verwaltungskostenersätze Mitgliedsbeiträge städtischer Unternehmungen 2.) Die Ausgaben- und Einnahmensätze in Titel 3 des Kapitels- III haben statt „Schub" nunmehr „Schubstation“ zu lauten.

3.) Der Ausgaben- und Einnahmenansatz Titel 4, des Kapitels III „Bettlerlager“ entfällt. Die bisherigen Titel 5, 6 und 7 dieses Kapitels erhalten somit bei den Ausgaben und bei den Einnahmen die Bezeichnung "4, 5 und 6". 4.) Die Bezeichnung des Ausgaben- und Einnahmenansatzes in Kapitel IV, Titel 1, § 2, wird in „Sanitäts- und Rettungsdienst" abgeändert. 5.) Kapitel V, Titel 4 "Sonstige soziale Massnahmen“ erhält als neuen § 8 den Ausgabenansatz „Beitragsleistung der Stadt für Bettlerhaftlager". 6.) Nach Punkt 12 der Vorbemerkungen wird als Punkt 13 eingefügt: 13. Die Veranschlagung bei Kapitel VII „Allgemeine Bildung", Titel 1 bis 3 erfolgt in nachstehender Weise: Unter Titel 1 „Volks-, Haupt- und Hilfsschulen" ist die Gebarung der Schulgemeinde veranschlagt. Eine Trennung dieses Aufwandes nach den einzelnen Schulen ist im Haushaltsplane nicht vorgesehen. Eine solche Trennung ist allenfalls in einem Anhang zum Haushaltsplan zu bringen. Unter Titel 2 „Von der Stadt erhaltene Schulen" ist die Gebarung jener Schulen veranschlagt, deren Erhalter die Stadt ist. Hier ist nach den einzelnen Schulen in der Weise zu trennen, dass bei jeder Schule §§ 1 - 3 samt Unterteilungen angeführt werden. Unter Titel 3 „Sonstige Schulen“ ist der auf Verträgen oder Gesetzen beruhende Aufwand der Stadt für Unterrichtsanstalten veranschlagt. Hieher gehören hauptsächlich Aufwendungen für mittlere Lehranstalten, kaufmännische und gewerbliche Lehranstalten sowie gewerbliche Fortbildungsschulen. Titel 3 ist in gleicher Weise wie bei Titel 2 nach Schulen zu trennen. Nicht auf einem Rechtstitel beruhende Beiträge der Stadt an Unterrichtsanstalten sind nicht im Rahmen des Titels 3, sondern bei Titel 5, § 1 „Beiträge an Lehranstalten“ vorgesehen. 7.) Der bisherige Punkt 13 der Vorbemerkungen erhält die Bezeichnung 14. 8.) Nach diesem Punkt 14 der Vorbemerkungen tritt als Punkt 15 folgende Bestimmung: "Ansätze, die den Bestimmungen der §§ 3, Absatz 15 und 4, Absatz 3 der Haushaltsordnung über Erneuerungsrücklagen entsprechen, sind in der Gliederung des Haushaltsplanes nicht vorgesehen, da die Bildung von Erneuerungsrücklagen nicht zwingend ist und auch die Heranziehung dieser Rücklagen zur Bedeckung von Investitionen nicht alljährlich erfolgen muss. Die Eröffnung derartiger Ansätze

kommt auch nicht alljährlich für alle Verwaltungszweige in Betracht. Es ist daher den jeweiligen Umständen überlassen, in den Fällen, in denen die angeführten Bestimmungen der Haushaltsordnung zur Anwendung zu gelangen haben, bei den betreffenden Verwaltungszweigen die erforderlichen Ansätze zu eröffnen. Beim Erfordernis der in Betracht kommenden Betriebe ist unter „Sachund Zweckaufwand“ ein Ansatz 5 „Erneuerungsrücklage“ und bei der Bedeckung dieser Betriebe ein weiterer Ansatz (3, bezw. 4) mit der Bezeichnung „Entnahme aus der Erneuerungsrücklage“ mit dem Zusatz „(ausserordentliche Einnahme)" anzufügen. 9.) Die Punkte 14 und 15 der Vorbemerkungen erhalten die Bezeichnung "16 und 17". Wird ohne Debatte einstimmig angenommen Zu Punkt 3.) Der Gemeindetag stimmt den Amtsanträgen, betreffend die Bestellung der Frau Anna Schreckenfuchs zur Fürsorgerätin für den 17. Bezirk an Stelle der zurückgetretenen Frau Barbara Ramschak (Zl. 6064/37) und der Bestellung des Karl Hotzl zum Fürsorgerat für den 18. Fürsorgebezirk an Stelle des zurückgetretenen Ferdinand Gerber (Zl. 7223/37) einhellig zu. Zu Punkt 4.) Berufungen in Fürsorgeangelegenheiten. Der Bürgermeister bringt nachstehende Berufungen vor, die laut Amtsantrag einhellig erledigt werden: Bäck Ferdinand, Erziehungsbeitrag, Leitner Eva, Erziehungsbeitrag, Leutgeb Heinrich, Erziehungsbeitrag, Pölz Anna, Erziehungsbeitrag für P. Alfred, Abweisung, jedoch wird über Antrag des G.R. Dr. Doppler eine einmalige Aushilfe von S 20.- bewilligt. Neumayr Barbara, Erhaltungsbeitrag Rittler Lambert, Anschaffungs- und Brennholzbeitrag Meister Moriz, mtl. Unterstützung Penka Heinrich, mtl. Unterstützung Buchinger Leopoldine, Ansuchen um Schuhe, Haberhauer Kosef, Ansuchen um Schuhe Hartl Johann, Ansuchen um Schuhe Krenn Leopold, Ansuchen um Schuhe, Mayrhofer Rosa, Ansuchen um Schuhe, Schönberger Alois, Erziehungsbeitrag, Ziehfreund Aloisia, Zinsbeitrag, Pfisterer Josef u. Katharina, Zinszuschuss

Ing. Hans Postler, Zinszuschuss, Hellmich Marianne, Verpflegskosten Zinszuschuss zur Mietaufwand-, bezw. Kommunalabgabe: Alten Margarate Danninger Rudolf Degelsegger Walpurga Ecker Johann Eder Maria Gutenbrunner Aloisia Haider Mathias Kumpfmüller Johann Moser Marie Obermann Josef Ruschitzka Rosalie Zu Punkt 5.) Pauschalierung der Mietaufwandabgabe für Fremdenbeherbergungen. Der Bürgermeister berichtet, dass bisher für Fremdenzimmer in Gastwirtschaften mit grösserem Fremdenbetriebe keine Mietzinsabgabe eingehoben wurde, während Gastwirtschaften mit geringerem Fremdenbetriebe für die Fremdenzimmer sowohl Mietzinsabgabe als auch Wohnabgabe entrichten mussten, ein Zustand, der dem Grundsatz einer gleichmässigen Behandlung der Abgabepflichtigen zuwiderläuft. Das neue Mietaufwandabgabegesetz hat diesen Übelstand insoferne behoben (L.G.Bl. Nr. 23/1937), als sämtliche vermietbare Räumlichkeiten, somit auch die der Fremdenbeherbergung dienenden Räume, der Mietaufwandabgabepflicht unterliegen, jedoch mit Rücksicht darauf, dass eine Festsetzung von Bemessungsgrundlagen für Fremdenzimmer schwierig, bezw. unmöglich ist, die Möglichkeit gegeben, für Räume, die der Fremdenbeherbergung dienen, die Mietaufwandabgabe zu pauschalieren. Der Bürgermeister stellt nachfolgenden Antrag: "Der Gemeindetag beschliessen an nachstehende Abgabepflichtige die Mietaufwandabgabe für Räume, die der gewerbsmässigen Fremdenbeherbergung dienen, mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1937 in nachgenannter Höhe zu pauschalieren und von der Einhebung einer Wohnabgabe mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1937 Abstand zu nehmen: 1. Bauer Julius, Hotelier, Stadtplatz 31 pro Jahr S 2.200.- 2. Minichmayr Karl, Haratzmüllerstrasse 1 1.100.- 3. Nagl Karl, Gastwirt, Kollergasse 1 1.100.- 4. Vereinigte Brauereien Schechat, Pächterin Leopoldine Lutz,Leop.Werndlstrasse 1 140.- 5. Weinhäupl Rudolf, Gastwirt, Grünmarkt 3 460.- 6. Feigl Franz, Gastwirt, Grünmarkt 10 120.-

7. Kratochwill Marie (Pächter Riedl Josef) pro Jahr S 100.- 8. Diwocky Karl, Gastwirt, Stadtplatz 44 400.- 9. Bürgerliche Brauerei Steyr, Stadtplatz 38 Pächter Johann Bachinger 120.- 10. Schweinschwaller Karl, Gastwirt, Stadtplatz 100.- 11. Zechmann Berta, Gastwirtin, Grünmarkt 4 124.- 12. Kath. Gesellenverein (Pächter Handlgruber Rudolf, Sierningerstrasse 58) 40.- 13. Zwittlinger Josef und Anna, Kirchengasse 9 40.- 14. Scherhaufer Johann, Gastwirt, Gleinkergasse 100.- 15. Damm Johann und Berta, Gastwirt, Sierningerstr.7 60.- 16. Stiasny Karl, Kirchengasse 6, Pächterin Stephan Leopoldine 200.- 17. Ebner Josef, Gastwirt, Fabrikstrasse 18 140.- Die Pauschalierung hat unter Zugrundelegung der derzeitigen Bettenanzahl zu erfolgen und ist jede Änderung in der Anzahl der Betten dem Magistrate anzuzeigen. Die Pauschalierung hat in diesem Falle von dem der Veränderung folgenden Monatsersten neu zu erfolgen. Für diese Mietgegenstände werden ausserdem die Kommunalabgabe auf den Mietaufwand und die Kehrichtabfuhrgebühr nicht eingehoben. Der Bürgermeister verweist auch darauf, dass durch diese Massnahme den Gastwirten die Möglichkeit gegeben ist, ihre Fremdenzimmer entsprechend modern auszustatten und dadurch einen höheren Preis zu erzielen. Auch den Interessen des Steyrer Fremdenverkehres ist damit Rechnung getragen. Die hierauf durchgeführte Abstimmung ergibt nach Beantwortung einiger Anfragen die einhellige Annahme. Zu Punkt 6.) Bemessung der Bodenwertabgabe an Stelle des Gemeindezuschlages zur Landesgrundsteuer. Zl. 8195/37 Der Bürgermeister berichtet über die Bemühungen der Gemeindeverwaltung, Grundstücke, die für Bauzwecke parzelliert sind oder nach denen ein Bedürfnis als Bauland vorhanden ist, auch tatsächlich einer Verbauungsmöglichkeit zuzuführen. Er ersucht den Gemeindetag um Annahme folgenden Amts- antrages: „Der Gemeindetag beschliesse über Antrag des Finanzausschusses: Aus öffentlichem Interesse werden nachstehende Gründe als Grundstücke gemäss § 1, Absatz 2, Zahl 1, Buchstabe a) (Baugründe) erklärt: 1. Schlöglwiese, Baugründe laut Verbauungsplan vom 7.Oktober 1936, Z1. 5250/36, Eigentümer Johann Lugmayr; 2. aus E.Zl. 90, Jägerberg, die Parzellen 919/2 und 920, Eigentümerin Therese Ecker; 3. aus E.Z. 53, Unterwald: aus der Parzelle 888 ein Teil von 4000 m, Eigentümer Ferdinand u. Therese Mayrhofer.“ Der Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen.

Zu Punkt 7.) Ansuchen und Berufungen in Abgabenangelegenheiten. Der Bürgermeister referiert über nachstehende Ansuchen und Berufungen in Abgabenangelegenheiten, die im Finanzausschuss bereits durchberaten wurden: Allgem. gemeinnützige Arbeiter-, Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr, r.G.M.b.H., Ansuchen um Einhebung des Gemeindezuschlages zur Landesgrundsteuer an Stelle der Bodenwertabgabe Allgem. gemeinnützige Arbeiter-, Bau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr, r.G.m.b.H., Ansuchen um Befreiung von der Kommunalabgabe auf den Mietaufwand Verband der Kathol. Hausgehilfinnen Oberösterreichs, Ortsgruppe Steyr, Ansuchen um Befreiung, bezw. Ermässigung der Bodenwertabgabe, Mietaufwandabgabe und Kommunalabgabe auf den Mietaufwand für die Liegenschaft Wieserfeldplatz 17 Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft o.ö. Arbeiter und Angestellter in Linz, r.G. m.b.H., Ansuchen um Befreiung von der Bodenwertabgabe, betreffend die Siedlungsgründe auf der Ennsleiten Wehrgraben-Kommune, Ansuchen um Befreiung von der Bodenwertabgabe Wohnungsfürsorge, I. allgemeine gemeinnützige Bauund Wohnungsgenossenschaft, r.G.m.b.H., Steyr, Ansuchen um Befreiung von der Bodenwertabgabe Ankündigungsabgabe-Berufungen: Albrecht Josef Halbemer Anton Klinglmayr Leopold Bezirksstelle Steyr des Landesverbandes der Tabakverschleisser O.Ö. Pimmer Elisabeth Bodenwertabgabe-Berufungen: Brüll Eva Rosa Fürnberg Max Gemeinnützige Bau- Wohnungs- u. Siedlungsgenossenschaft o.ö. Arbeiter und Angestellter in Linz, r.G.m.b.H. Grosseinkaufsgesellschaft österr. Konsumvereine "Göc", Wien, Gruber Roman Kurfner Jos Haase Martha Hulinsky Josef Hüttner Stefan und Anna Jaklitsch Marie Kepplinger Rosina Leitner Sophie Petz Marianne Pfingstmann Franz Preusser Gustav Adolf Dr. Schmölzer Hans Scholz Johanna Seidl Marie Stegmüller Franz

Bodenwertabgabe-Berufungen: Stohl Franz Stoll Karl Strasser Rosa Strachovsky Anna Trausner Fritz und Marie Vereinigte Landesbau-Genossenschaft m.b.H. Kehrichtabfuhr-Berufung: Granner Therese Ermässigung der Bemessungsgrundlage der Mietaufwandabgabe: Böhm Hans und Zemsauer Heinrich Mayrhofer Alois Ruttenstorfer Johann Kommunalabgabe auf den Mietaufwand, Berufungen: Bürgerliche Brauerei Steyr Gebertshammer Marie Gemeinnüzige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft "Eigenheim" Linz, r.G.m.b.H. Hagmüller Johann Hofer Karl Hulinsky Josef Kohlruss Alois und Mærie Lindner Otto Mairinger Alois Marschhofer Johann Roth Franz Vereinigte Landesbaugenossenschaft r.G.m.b.H. Voglmayr Therese Wanek Jakob Ansuchen um Befreiung von der Mietaufwandabgabe und Kommunalabgabe auf den Mietaufwand: Musikschule des Musikvereines Steyr Kommunalabgabe auf den Fleischverbrauch, Berufungen: Hiessböck Karl, Steinbach a.d. Steyr Mayr Hans, Neuzeug Konzessionsabgabe, Berufungen: Feigl Franz Kellerer Magdalena Wertzuwachsabgabe-Berufungen: Pichler Marie Überlackner Anna Vorstehende Ansuchen und Berufungen werden im Sinne der Amtsanträge, bezw.im Sinne der Anträge des Finanzausschusses ohne Debatte einstimmig angenommen.

Zu Punkt 8.) Ankauf von Grundstücken bei der Industriehalle. 21.391/38 Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadt im Jahre 1929 aus den Grundstücken bei der Industriehalle 4.628 me zum Preise von 2 Schilling je Quadratmeter an die Landesbauge¬ nossenschaft für Oberösterreich (Obmann Hans Witzany) verkauft hat und dass die o.ö. Landesregierung durch den damaligen Referenten Landesrat Hafner den Magistrat Steyr „ernstlich darauf aufmerksam' machte, „dass bei der überaus prekären Finanzlage der Gemeinde es schwer gerechtfertigt werden kann, wenn die Stadt - und handle es sich auch um die Bauförderung einer Genossenschaft - sich aus¬ gedehnter Grundstücke zu einem so exorbitant niedrigen Preise entäussert." Im Rahmen der Neufestsetzung der Bodenwertabgabe (die Ge¬ nossenschaft hat auch die ganzen Jahre hindurch für diese Grund¬ stücke keine Bodenwertabgabe entrichtet) hat nun die Genossenschaft dem Magistrate diese Grundstücke zum Rückkauf angeboten. Im Wege der Verhandlungen ist es tatsächlich gelungen, für diese Grundstücke einen Kaufpreis von 3 S je Quadratmeter zu erreichen, sodass die Stadt unter Berücksichtigung der Zinsen, die sie sich durch die seinerzeit über Wunsch der o.ö. Landesregierung erfolgte Zahlung des Kaufschillings an die Landes-Hypothekenanstalt im Laufe der Jahre erspart hat, ohne jeden Schaden wiederum in das Eigentum dieser Grundstücke gelangen könnte. Der Bürgermeister ersucht den Gemeindetag dem Ankauf dieses Grundstückes um insgesamt 13.884 S zuzustimmen. Er macht darauf aufmerksam, dass durch einen Rückkauf das Stück der Spi¬ talskystrasse von der Tomitzstrasse bis zur Stelzhamerstrasse wiederum in das Eigentum der Stadtgemeinde rückgeführt werden könnte. Er erwähnt, dass die Stadt im Jahre 1929 auch dieses Strassenstück (öffentliches Gut) der Landesbaugenossenschaft käuflich überlassen hatte, sodass dieses Strassenstück die ganzen Jahre hindurch gar nicht Eigentum der Stadt gewesen ist. Jedenfalls wäre durch diesen Rückkauf eine schwer verständliche Massnahme des Gemeinderates vom Jahre 1929 wiederum gut gemacht. G.R.Albert Hofer stellt den Antrag, der Gemeindetage wolle den Bürgermeister ermächtigen, dieses Grundstück um den genannten Preis zurückzukaufen. Wird einstimmig angenommen.

Zu Punkt 9.) Allfälliges. Der Bürgermeister kündigt an, dass er dem Gemeindetag in einer der nächsten Sitzungen eine neue Geschäftsordnung zur Beratung vorlegen werde. Auch über die eventuelle Gründung eines Stadterweiterungsfonds und die geplante Wasserleitung sollen Beschlüsse gefasst werden. G.R. Albert Hofer stellt Anfragen und Ersuchen bezüglich des Jahrmarktes, des Eichamtes und der Ankündigungsabgabe, die der Bürgermeister beantwortet. Schluss der Sitzung: 22 Uhr 30. Die Niederschriftsprüfer: Der Bürgermeister:

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