G.R. Weindl ist dafür, den Betrag nicht zu hoch anzusetzen, damit nicht letztenendes das Land Oberösterreich den Gehalt von 300 S für den Bürgermeister als Regierungskommissär zur Einstellung bringt. Er ist dafür, es bei einem Monatsgehalt von 600 S ab 1. Jänner 1938 zu belassen. G.R. Karl Rossner stellt folgenden Antrag: Der Gehalt des Bürgermeisters wird mit monatlich 600 S ab 17. November 1934 festgesetzt. Die bisher gehabten Vorschüsse sind der Stadtgemeinde zu ersetzen. G.R. Franz Paulmayr zieht seinen Antrag zurück und lässt über den Antrag des G.R. Rossner abstimmen. Wird einstimmig angenommen. Der Bürgermeister übernimmt nun wieder den Vorsitz und G.R. Paulmayr führt aus: „Der Gemeindetag hat beschlossen, den Bezug des Bürgermeisters mit monatlich S 600.- ab 17.November 1934 festzusetzen. Die bisher bezogenen Vorschüsse sind der Stadtgemeinde rückzuersetzen. Der Gemeindetag ging von der Voraussetzung aus, dass der Magistratsdirektor seinerzeit 1400 S monatlich bezogen habe und der Bürgermeister seit seinem Amtsantritte auch die Agenden des Magistratsdirektors mit übernommen habe. Für die unermüdliche, aufreibende und so erfolgreiche Tätigkeit dankt der Gemeindetag dem Bürgermeister im Namen der Stadt." Der Bürgermeister ergreift das Wort und dankt dem Gemeindetag mit herzlichen Worten für diesen Beschluss, weniger des finanziellen Ausmasses halber, als dafür, dass der Gemeindetag seine viele Arbeit und Einsatzbereitschaft zum Wohle der Stadt anerkenne. Er führt weiters aus, dass die Gemeinde für so viele Menschen die einzige Lebensversicherung bedeute, denn wenn es der Gemeinde finanziell gut geht, kann sie auch ihre sozialen Aufgaben besser erfüllen. Mit Forderungen an Bund und Land allein kann man den Hunger nicht stillen. Er ist der Überzeugung: dass jede erfolgreiche Arbeit für eine Besserung der Finanzen der Stadt auch eine soziale Arbeit ist. Zu Punkt 5) Zl..1061/38 Der Bürgermeister beantragt, für den Ankauf eines Automobiles (Motorpumpe) für die freiwillige Feuerwehr in Steyr einen Betrag von 9000 S zur Verfügung zu stellen. G.R. Josef Hübl erklärt, nur unter der Bedingung diesem Antrag zuzustimmen, wenn dieses Feuerwehrauto in Steyr gekauft wird.
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