8.) Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer. Für vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt Grundstücke, das sind solche, die einen wirtschaftlichen Bestandteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bilden (§ 17,Absatz (1)) wird für die Zeit vom 1. Jänner 1938 bis 31. Dezember 1938 ein Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer in der Höhe von 100 % der Landesgrundsteuer eingehoben. Über die Amtsanträge einschliesslich des Abänderungsvorschlages hinsichtlich des Haushaltsplanes wird abgestimmt. Der Gemeindetag stimmt allen Anträgen einhellig zu. Der Bürgermeister regt an, die für den 29. Dezember anberaumte öffentliche Gemeindetagssitzung nicht um 20 Uhr, sondern um 19 Uhr zu beginnen. Die Gemeinderäte sind damit einverstanden. Zu Punkt 3.) Zl. 147/Präs./1937. Der Bürgermeister berichtet, dass er seit der Konsti tuierung des Gemeindetages vom 17. November 1934 ein monatliches das bisher noch durch keinen Gemeindetagsbeschluss gedeckt sei Pauschale von 450 S beziehe So unangenehm für ihn persönlich dieser Punkt der Tagesordnung sei, ist er doch der Meinung, dass die Bezüge des Bürgermeisters einmal geregelt werden müssen. Er ersucht den Gemeindetag um eine Beschlussfassung hierüber, übergibt den Vorsitz an den Obmann des Finanzausschusses G.R. Franz Paulmayr und verlässt den Saal während der Beratung. G.R. Franz Paulmayr übernimmt den Vorsitz und gibt bekannt, dass der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung sich mit dieser Frage befasst habe und zu dem Schlusse gekommen sei, den Gehalt des Bürgermeisters mit monatlich S 600.- ab 1. Jänner 1938 festzusetzen. Er stellt weiters den Zusatzantrag, dem Bürgermeister für die Mehrdienstleistung seit dem Jahre 1934 einen Pauschalbetrag von 2000 S zu bewilligen. Er ersucht um die Stellungnahme des Gemeindetages hiezu. G.R. Johann Wipplinger meldet sich zum Worte. Er ist der Meinung, dass man einen Gehalt von monatlich 600 S für den Bürgermeister der Stadt Steyr gegenüber der Öffentlichkeit wohl vertreten könne, wenn man bedenkt, dass ein Gemeindesekretär auf dem Lande immerhin auch 600 bis 700 S bezieht. G.R. Josef Hübl ist derselben Meinung wie sein Vorredner und schliesst sich dem Antrag des G.R. Paulmayrs an.
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