Gemeindetagsprotokoll vom 27. Dezember 1937

Niederschrift über die 28. Sitzung des Gemeindetages der Stadt Steyr am Montag, den 27. Dezember 1937 um 19 Uhr im Rathaus I. Stock, Gemeindetagssitzungssaal. Anwesend: Bürgermeister Dr. Josef Walk als Vorsitzender, die Mitglieder Dr. Doppler Fritz Nawratil Eugen Mayrhofer Franz Gruber August Dr. Mayr Anton Ing. Grundmüller Oskar Paulmayr Franz Hambrusch Peter Probst Christian Haslinger Karl Rossner Karl Heindl Ott Hofer Alber Smeykal Karl Trauner Franz Hikade Willibald Voglsam Josef Hübl Josef Weindl Anton Kammerhofer Ignaz Klaushofer Johann Wipplinger Johann. Entschuldigt abwesend: Kanonikus Alois Schliessleder. Vom Magistrate: Kanzleioffizial Maria Egelseer als Schriftführerin. Tagesordnung 1.) Bericht des Bürgermeister. 2.) Rechnungsabschluss 1936. 3.) Voranschlag 1938. 4.) Festsetzung der Bezüge des Bürgermeisters. 5.) Anschaffung eines Automobiles (Motor-Pumpe) für die freiw. Feuerwehr in Steyr. 6.) Dr. Karl Sturm, freie Beförderung. 7.) Allfälliges. Der Bürgermeister begrüsst die erschienenen Gemeinderäte und stellt sodann die Beschlussfähigkeit fest. Punkt 1.) der Tagesordnung wird mit Zustimmung sämtlicher Gemeinderäte zurückgestellt und in Punkt 7 behandelt werden. Der Bürgermeister macht aufmerksam, dass das Stadtrecht vorsieht, dass über Rechnungsabschluss und Voranschlag in einer öffentlichen Sitzung abgestimmt werde, er habe deshalb eine

öffentliche Gemeindetagssitzung für den 29. Dezember 1937 anberaumt. Er werde in der heutigen Sitzung den Rechnungsabschluss und Voranschlag zur Verlesung bringen, um dem Gemeindetag Gelegenheit zu geben, über das ziffernmässige Resultat zu debattieren und in der öffentlichen Gemeindetagssitzung die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung vorzubringen. G.R. Nawratil meldet sich zum Worte und stellt die Anfrage, warum die Angelegenheit der Besetzung des Vize-Bürgermeisterpostens wiederum nicht auf der Tagesordnung stehe. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er diese Interpellation in einer der nächsten Gemeindetagssitzungen beantworten werde. Da sonstige Wünsche bezüglich der Tagesordnung nicht gestellt werden, geht der Bürgermeister in die Tagesordnung ein. Zu Punkt 2.) Der Bürgermeister berichtet: Der Rechnungsabschluss 1936 wurde im Sinne des Stadtrechtes durch 14 Tage und zwar vom 19. November bis einschliesslich 3. Dezember 1937 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Der Rechnungsabschluss wurde von niemandem eingesehen. Der Bürgermeister stellt fest, dass der Rechnungsabschluss 1936 einen Überschuss von 4264.31 S hat. Es ist das erstemal seit der Stabilisierung des Schillings, abgesehen vom Konjunkturjahr 1929, dass der Rechnungsabschluss eine aktive Gebarung aufweist. Festzustellen ist hiebei, dass im Jahre 1929 die Steyr-Werke 8000 Arbeiter und Angestellte beschäftigten, während im Jahre 1936 nur rund 4000 beschäftigt waren. Dieses günstige Ergebnis der Jahresrechnung 1936 ist auf 2 Tatsachen zurückzuführen: Auf die gegenüber den Vorjahren günstige Entwicklung der Einnahmen und auf die Senkung der Personallasten und des Schuldendienstes. Dadurch konnten Mittel für die Durchführung dringendster kommunaler Ausgaben im bescheidenen Umfange freigemacht werden, so für die Kanalisation im Eysenfeld, Ankauf der Fischhub, Pflasterung des Grünmarktes und eines Teiles der Eisenstrasse. Der Bürgermeister gibt weiters bekannt, dass die heute von den Gemeinderäten Franz Paulmayr und Albert Hofer vorgenommene stichprobenweise Überprüfung der Jahresrechnung und Kontrolle der Tageskasse deren Richtigkeit ergab, was sie durch ihre Unterschrift bestätigten. Der Bürgermeister schliesst seine Ausführungen und eröffnet hierüber die Debatte: G.R. Anton Weindl fragt an, ob die Bewertung der städtischen Gebäude mit S 3,965.758.05 nicht zu hoch gegriffen sei,

welche Anfrage der Bürgermeister dahin beantwortet, dass sämtliche Schulen und Amtsgebäude mit inbegriffen sind, sodass diese Summe schon richtig sei, dass aber insbesondere gegenüber der bisherigen Bewertung eine Änderung nicht vorgenommen wurde. G.R. Franz Paulmayr fragt an, was von den auf der Einnahmenseite ausgewiesenen Zahlungsrückständen von 120.000 S noch einbringlich sei. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die im Dezember 1930 zur Vorschreibung gelangten Steuern und Abgaben zu 95 % hereingebracht werden konnten. G.R. Rossner stellt die Anfrage, warum Schulen wie Wohngebäude eingeschätzt werden. Seiner Meinung nach haben Schulen keinen realisierbaren Wert. Der Bürgermeister klärt dahin auf, dass es Pflicht einer Gemeinde sei, auch die öffentlichen Gebäude und Schulen in die Vermögensbilanz aufzunehmen, um bei eventuellen Darlehensaufnahmen den Satzungen der Landeshypothekenanstalt zu entsprechen. Eine Schule bedeute für die Gemeinde immer ein Vermögen. Der Bürgermeister führt einige Beispiele an, wie auch solche Vermögenswerte realisierbar sein können. G.R. Ing. Grundmüller stellt eine Anfrage bezüglich der Abschreibungssätze, die der Bürgermeister beantwortet. G.R. Albert Hofer ersucht um Aufklärung über die Bilanz der städtischen Unternehmungen. Der Bürgermeister schildert in kurzen Worten das Zustandekommen der sogenannten "Geste"-Kredite. Am Schluss der Wechselrede gibt der Bürgermeister noch bekannt, dass er die Absicht habe, die Liegenschaften der Gemeinde in der nächsten Zeit neu schätzen zu lassen. Da sich zu diesem Punkt der Tagesordnung niemand mehr zum Worte meldet,stellt der Bürgermeister folgenden Amtsantrag:„Der Gemeindetag wolle den Rechnungsabschluss 1936 zur Kenntnis nehmen." Die über den Amtsantragvorgenommene Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme. Der Bürgermeister dankt den Gemeinderäten, die schon im Jahre 1936 mitgearbeitet haben diese Erfolge zu erreichen, indem sie den Anregungen des Rechnungshofes, der o.ö. Landesregierung und seinen Vorschlägen stets zugestimmt

haben. Dadurch war es möglich geworden, betonte der Redner, die Stadt Steyr aus ihrer grenzenlosen Finanznot in eine bessere Situation zu bringen. Zu Punkt 3.) Voranschlag 1938. Zl. 6603 Der Bürgermeister berichtet, dass der Voranschlag 1938 restlos ausgeglichen ist und einen Gebarungsüberschuss von 600 S ausweist. Er betont, dass für zusätzliche kommunale Arbeiten ein Betrag von 254.800 S eingesetzt wurde, während als Erträgnis der Kommunalabgabe lediglich ein Betrag von 236.600 veranschlagt ist, das heisst, dass die gesamte Kommunalabgabe dem kommunalan Aufbau zugeführt werden wird. Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass der Finanzausschuss folgendem Abänderungsantrag zugestimmt habe: Nachstehende Beträge aus den Kapiteln II Verwaltungsgebäude 3.000.- II Wohnhäuser und sonstige Wohnzwecken dienende Gebäude 60.000.- II Sonstige Gebäude 1.000.- V Eigene Versorgungsanstalten, Gebäudeerhaltung 15.000.- V Obdachlosenheime, Gebäudeerhaltung 2.000.- VII Kaufmännische Wirtschaftsschule, Gebäudeerhaltung 5.000.- VII Realgymnasium, Gebäudeerhaltung 25.000.- zusammen S 111.000.- werden dem Kapitel VI "Strassen,Neuherstellungen und Umbau" zugeführt. Über die Verwendung dieses Betrages wird der Gemeindetag seinerzeit Beschluss zu fassen haben. Der Bürgermeister liest nun die einzelnen Kapitel des Haushaltsplanes vor und eröffnet sodann hierüber die Debatte. G.R. Johann Wipplinger verkennt nicht die Notwendigkeit der Kommunalabgabe für die Stadt, kommt aber wieder auf die teilweise Untragbarkeit der Abgabe auf den Fleischverbrauch und auf den Mietaufwand für die Arbeiterschaft zu sprechen und ersucht den Bürgermeister, Mittel und Wege zu finden, um diese Abgaben für die ärmsten Schichten der Bevölkerung zu mildern. Zu den Ausführungen des G.R. Wipplinger gibt der Bürgermeister bekannt, dass er im Vormonat bei einer Reihe von österreichischen Gemeinden Erhebungen über die Fleischpreise gepflogen habe, wonach Steyr trotz der Einhebung der

Kommunalabgabe noch lange nicht die höchsten Fleischpreise hat. Der Bürgermeister gibt seiner Überzeugung Ausdruck, dass die Fleischpreise in Steyr auch ohne Einführung der Kommunalabgabe eine Erhöhung erfahren hätten. Was die Mietaufwandabgabe betrifft, ist der Bürgermeister der Meinung, dass es Wohnungen gibt, die durch Zufälligkeiten im Jahre 1914 zu hoch bewertet wurden. Er wird das Gefällsamt anweisen, alle Wohnungen über einen Friedensmietwert von 240 K zu besichtigen und festzustellen, ob der Mietwert gerechtfertigt ist oder nicht. Es ist im Gesetze ja die Möglichkeit gegeben, den Mietaufwand auf-, bezw. abzuwerten. Anschliessend daran verliest der Bürgermeister einen Bericht über die Besteuerung vom Mietaufwand in verschiedenen anderen Gemeinden Österreichs, woraus wieder entnommen werden kann, dass Steyr trotz der Kommunalabgabe noch lange nicht an der Spitze marschiert. Der Bürgermeister betont, dass es sich bezüglich der Strompreise ebenso verhält. G.R. Anton Weindl meldet sich zum Wort und ersucht den Bürgermeister, den Bau einer Leichenhalle zu betreiben, Der Bürgermeister berichtet über gewisse Schwierigkeiten bezüglich des Grundes für diesen Bau, hofft aber zuversichtlich, im Jahre 1938 den Bau der Leichenhalle ausschreiben zu können. G.R. Albert Hofer stellt eine Anfrage bezüglich der Ankündigungsabgabe (Reklame), die der Bürgermeister erschöpfend beantwortet. G.R. Anton Weindl ersucht den Bürgermeister zu veranlassen, dass auch die sogenannten Bauernstrassen in der Stadt Steyr instandgesetzt werden, damit er seinem Berufsstand gegenüber die Einhebung der Kommunalabgabe auf den Bodenertrag vertreten könne. Der Bürgermeister bringt nun folgende Amtsanträge ein, die auch die Steuern und Abgaben betreffen, über die der Gemeindetag alljährlich Beschluss zu fassen hat: 1.) Der Haushaltsplan für das Jahr 1938 wird genehmigt. 2.) Landeszweckabgabe für 1938. Zur Bedeckung des nach dem Gesetze, L.G.Bl. für O.Ö. Nr.19/1926, durch die landesunmittelbare Stadt Steyr zu leistenden Gemeindebeitrages für allgemeine Landeszwecke wird im Grunde der Bestimmungen des Gesetzes, L.G.Bl. für O.Ö. 54/1926, und des Gesetzes, L.G.Bl. für O.Ö. Nr. 12/1936, für das Jahr 1938 nach den gleichen Bestimmungen wie für

das Jahr 1937 (Gemeindetagsbeschluss vom 13. Jänner 1937) eine Abgabe eingehoben. 3.) Hundesteuer für 1938. Im Grunde des § 10, Punkt c, des Abgabenteilungsgesetzes 1937 und des § 1, des Gesetzes, L.G.Bl.für O.Ö. Nr.21/1932, wird für das Halten von Hunden im Gemeindegebiete der Stadt Steyr eine Abgabe eingehoben, wobei die Bestimmungen des Gemeindetagsbeschlusses vom 2. Dezember 1936, bezw. der Verfügung des Bürgermeisters vom 4. Februar 1936 auch für das Jahr 1938 mit der Massgabe Anwendung zu finden haben, dass § 2, Buchstabe b) folgenden Zusatz erhält: „Soferne es sich um Hunde handelt, die ausschliesslich Wachzwecken dienen, entfällt der Mehrbetrag für jeden weiteren Hund." 4.) Kommunalabgabe auf den Bodenertrag. Für die Zeit vom 1. Jänner 1938 bis 31.Dezember 1938 wird von den zur Entrichtung des Gemeindezuschlages zur Landesgrundsteuer Verpflichteten, die ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Stadtgebiete rechts der Enns haben, eine Kommunalabgabe auf den Bodenertrag im Ausmasse von 50 % der Landesgrundsteuer eingehoben. 5.) Kommunalabgabe auf den Mietaufwand. Für die Zeit vom 1. Jänner 1938 bis 31. Dezember 1938 wird die Kommunalabgabe auf den Mietaufwand mit 8 Groschen je Friedenskrone eingehoben. 6.) Kommunalabgabe auf den Fleischverbrauch. Für die Zeit vom 1. Jänner 1938 bis 31. Dezember 1938 wird die Kommunalabgabe auf den Fleischverbrauch mit 4 % des Marktpreises vom Verbrauch von Fleisch jeder Art, frisch oder verarbeitet, Geflügel, Wild, Wildgeflügel und Fischen, lebendig oder tot, eingehoben. Der Magistrat wird ermächtigt, für die Einhebung der Abgabe Pauschalsätze zu bewilligen. Ein Anspruch auf Rückvergütung anlässlich der Ausfuhr aus dem Gemeindegebiete der Stadt Steyr von Waren, für die die Abgabe entrichtet wurde, findet bei einer Einhebung der Abgabe nach Pauschalsätzen nicht, bei einer Einhebung der Abgabe unter genauer Einhaltung der Bestimmungen des § 158 nur bei einer Ausfuhr von Mengen von mindestens 5 Kilogramm statt. 7.) Wasser- und Kehrichtabfuhrgebühren. Hinsichtlich der Wasser- und Kehrichtabfuhrgebühren bleiben die Gemeinderatsbeschlüsse vom 29. Dezember 1926, bezw. vom 29. Dezember 1928 bis auf weiteres in Geltung.

8.) Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer. Für vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt Grundstücke, das sind solche, die einen wirtschaftlichen Bestandteil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bilden (§ 17,Absatz (1)) wird für die Zeit vom 1. Jänner 1938 bis 31. Dezember 1938 ein Gemeindezuschlag zur Landesgrundsteuer in der Höhe von 100 % der Landesgrundsteuer eingehoben. Über die Amtsanträge einschliesslich des Abänderungsvorschlages hinsichtlich des Haushaltsplanes wird abgestimmt. Der Gemeindetag stimmt allen Anträgen einhellig zu. Der Bürgermeister regt an, die für den 29. Dezember anberaumte öffentliche Gemeindetagssitzung nicht um 20 Uhr, sondern um 19 Uhr zu beginnen. Die Gemeinderäte sind damit einverstanden. Zu Punkt 3.) Zl. 147/Präs./1937. Der Bürgermeister berichtet, dass er seit der Konsti tuierung des Gemeindetages vom 17. November 1934 ein monatliches das bisher noch durch keinen Gemeindetagsbeschluss gedeckt sei Pauschale von 450 S beziehe So unangenehm für ihn persönlich dieser Punkt der Tagesordnung sei, ist er doch der Meinung, dass die Bezüge des Bürgermeisters einmal geregelt werden müssen. Er ersucht den Gemeindetag um eine Beschlussfassung hierüber, übergibt den Vorsitz an den Obmann des Finanzausschusses G.R. Franz Paulmayr und verlässt den Saal während der Beratung. G.R. Franz Paulmayr übernimmt den Vorsitz und gibt bekannt, dass der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung sich mit dieser Frage befasst habe und zu dem Schlusse gekommen sei, den Gehalt des Bürgermeisters mit monatlich S 600.- ab 1. Jänner 1938 festzusetzen. Er stellt weiters den Zusatzantrag, dem Bürgermeister für die Mehrdienstleistung seit dem Jahre 1934 einen Pauschalbetrag von 2000 S zu bewilligen. Er ersucht um die Stellungnahme des Gemeindetages hiezu. G.R. Johann Wipplinger meldet sich zum Worte. Er ist der Meinung, dass man einen Gehalt von monatlich 600 S für den Bürgermeister der Stadt Steyr gegenüber der Öffentlichkeit wohl vertreten könne, wenn man bedenkt, dass ein Gemeindesekretär auf dem Lande immerhin auch 600 bis 700 S bezieht. G.R. Josef Hübl ist derselben Meinung wie sein Vorredner und schliesst sich dem Antrag des G.R. Paulmayrs an.

G.R. Weindl ist dafür, den Betrag nicht zu hoch anzusetzen, damit nicht letztenendes das Land Oberösterreich den Gehalt von 300 S für den Bürgermeister als Regierungskommissär zur Einstellung bringt. Er ist dafür, es bei einem Monatsgehalt von 600 S ab 1. Jänner 1938 zu belassen. G.R. Karl Rossner stellt folgenden Antrag: Der Gehalt des Bürgermeisters wird mit monatlich 600 S ab 17. November 1934 festgesetzt. Die bisher gehabten Vorschüsse sind der Stadtgemeinde zu ersetzen. G.R. Franz Paulmayr zieht seinen Antrag zurück und lässt über den Antrag des G.R. Rossner abstimmen. Wird einstimmig angenommen. Der Bürgermeister übernimmt nun wieder den Vorsitz und G.R. Paulmayr führt aus: „Der Gemeindetag hat beschlossen, den Bezug des Bürgermeisters mit monatlich S 600.- ab 17.November 1934 festzusetzen. Die bisher bezogenen Vorschüsse sind der Stadtgemeinde rückzuersetzen. Der Gemeindetag ging von der Voraussetzung aus, dass der Magistratsdirektor seinerzeit 1400 S monatlich bezogen habe und der Bürgermeister seit seinem Amtsantritte auch die Agenden des Magistratsdirektors mit übernommen habe. Für die unermüdliche, aufreibende und so erfolgreiche Tätigkeit dankt der Gemeindetag dem Bürgermeister im Namen der Stadt." Der Bürgermeister ergreift das Wort und dankt dem Gemeindetag mit herzlichen Worten für diesen Beschluss, weniger des finanziellen Ausmasses halber, als dafür, dass der Gemeindetag seine viele Arbeit und Einsatzbereitschaft zum Wohle der Stadt anerkenne. Er führt weiters aus, dass die Gemeinde für so viele Menschen die einzige Lebensversicherung bedeute, denn wenn es der Gemeinde finanziell gut geht, kann sie auch ihre sozialen Aufgaben besser erfüllen. Mit Forderungen an Bund und Land allein kann man den Hunger nicht stillen. Er ist der Überzeugung: dass jede erfolgreiche Arbeit für eine Besserung der Finanzen der Stadt auch eine soziale Arbeit ist. Zu Punkt 5) Zl..1061/38 Der Bürgermeister beantragt, für den Ankauf eines Automobiles (Motorpumpe) für die freiwillige Feuerwehr in Steyr einen Betrag von 9000 S zur Verfügung zu stellen. G.R. Josef Hübl erklärt, nur unter der Bedingung diesem Antrag zuzustimmen, wenn dieses Feuerwehrauto in Steyr gekauft wird.

Der Bürgermeister bejaht dies. Die hierauf erfolgte Abstimmung ergibt die einstimmige Annahme. Zu Punkt 6.) Zl. 110/Präs. Dem Ansuchen des Dr. Karl Sturm um Einreihung in die IV. Dienstklasse im Wege der freien Beförderung in welcher über Antrag des Bürgermeisters Eigenschaft ihm der Titel "Magistratsrat" zukommt, wird mit Wirksamkeit vom 1.Jänner 1938 zugestimmt. Zu Punkt 7.) Berichte und Allfälliges. In der Frage der Bestellung eines Vize-Bürgermeisters ersucht der Bürgermeister die Herren Arbeitervertreter, zu einer kurzen Besprechung am 29. Dezember zu ihm zu kommen. G.R. Dr. Fritz Doppler kritisiert die schlechten Strassenverhältnisse in Steyr. Er ersucht den Bürgermeister zu veranlassen, dass bei Glatteis auf den öffentlichen Strassen und Stiegen rechtzeitig aufgestreut wird. Der Bürgermeister betont, dass diese Saumseligkeit nur beim Stadtbauamt liege. Er werde mit aller Vehemenz darauf dringen, dass diese Misstände nicht mehr vorkommen. Nach einer kurzen Wechselrede über Unzulänglichkeiten im Stadtbauamte schliesst der Vorsitzende die Sitzung um 23 Uhr. Die Niederschriftsprüfer: Der Bürgermeister:

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