29. Dezember 1936 dem Rechnungshof unterm 3. Februar 1937 vorgelegt wurde, wobei auch der hiezu erlassene Durchführungserlass dem Rechnungshof zur Begutachtung übermittelt wurde. Der Rechnungshof hat nun mit Erlass vom 23. März 1937 weitere Wünsche zur Haushaltordnung, Haushaltsplan und Durchführungserlass bekanntgegeben. Die nunmehrigen Wünsche des Rechnungshofes wurden in den Gemeindetagsbeschluss vom 29. Dezember 1936 so hineinverarbeitet, dass dem Gemeindetag heute wiederum eine einheitliche Fassung von Haushaltsordnung und Haushaltsplan vorgelegt werden kann und dass auch der Durchführungserlass wiederum in einheitlicher Fassung vorliegt. Der Bürgermeister bringt Haushaltsordnung und die Grundgedanken des Haushaltsplanes zur Verlesung und teilt auch den massgeblichen Inhalt des Durchführungserlasses mit. Eine völlige Verlesung erübrigt sich, da jedem Gemeinderat der genaue Text vor der Sitzung zugemittelt worden war. Der Bürgermeister verweist darauf, dass dem Gemeindetag nichts anderes erübrige, als den Wünschen des Rechnungshofes restlos Folge zu geben. Der Gemeindetag nimmt hierauf die Haushaltsordnung und den Haushaltsplan laut Amtsantrag einstimmig zur Kenntnis. Haushaltsordnung und Haushaltsplan sind dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil hiemit angeschlossen. Zu Punkt 3.) Die Rekurse in Fürsorgesachen des Johann Glaser, Zl. 6006/37, Franz Gotthardt, Zl. 6052/37, Konrad Huber, Zl. 6144/37, Josef Lang, Zl. 6055/37, Georg Löschenkohl, Zl. 6059/37, Anna Pendinger, Zl. 5986/37. Anna Bessler, Zl. 6112/37 und Johanna Waldmann, Zl. 6145/37, werden laut Amtsantrag durch einheitlichen Beschluss erledigt. Zu Punkt 4.) Zl. 7069/37 Der Bürgermeister berichtet über seine Besprechung vom 30. September 1937 mit den Herren Generaldirektor Ing. Götzl, Direktor Riznar, Direktor Ing. Windberger, Direktor Rossner und Direktionssekretär Dr. Runkel und verliest den Entwurf einer Niederschrift, die mit der Steyr-Daimler-Puch A.G. hinsichtlich der Pauschalierung der Mietzins-, bezw. Mietaufaufzunehmen und nach der diese Abgabe wandabgabe für die Zeit vom 1. Juli 1930 bis 30. Juni 1939 mit einem Jahresbetrag von je 100.000 S festzusetzen wäre. Der Bürgermeister stellt fest, dass die Geschäftsleitung der Steyr-Daimler-Puch A.G. in diesen Belangen grösstes Verständnis für die finanziellen Bedürfnisse der Stadt bekundet
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