Zu Punkt 6.) Zl. 7076/36 Der Bürgermeister berichtet über die Angelegenheit Leopold Bernreiter. Der Gemeindetag gibt der Berufung des Leopold Bernreiter gegen den Bescheid des Magistrates vom 14. November 1936, Zl. 5848, wegen Deckung des Hausdaches mit Biberschwanzziegel einhellig statt. Zu Punkt 7.) Nachstehende Berufungen werden im Sinne der Amtsanträge erledigt: Kirchner Marie, Weiterbewilligung des Erziehungsbeitrages für mj. Otto Kirchner, Schaufler Franz für mj. Herbert, Erziehungsbeitrag, Schaufler Paula für mj. Johann, Erziehungsbeitrag, Trindorfer August für mj. Rieger Ingeborg, Ragl Walpurga, Erhaltungsbeitrag, Seywald Marie, Schuhansuchen, Krennhuber Marie, Unterstützung, Schwarz Kajetan, Unterstützung, Zu Punkt 8.) Zl. 3738/37. Der Bürgermeister berichtet, dass die Besitzer von Neubauten in dem aus der Gemeinde St. Ulrich eingemeindeten Gebiete formell um die Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe ansuchen müssten. Da die Besitzer zweifellos einen Anspruch auf die entsprechende Abgabenbefreiung haben, würde es unbillig erscheinen, von ihnen die genaue Erfüllung dieser Formalität zu begehren. Dem Amtsantrage, jenen Besitzern von Neubauten in den eingemeindeten Gebieten von St. Ulrich, denen die Befreiung von der Landesgebäudesteuer zukommt, die Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die gleiche Zeitdauer zu gewähren, wird zugestimmt. Nachstehenden Ansuchen um Befreiung von der Mietzinsund Bodenwertabgabe auf die Dauer der Befreiung von der Landesgebäudesteuer wird im Sinne der Amtsanträge zugestimmt: Dr. Zottl Adolf Janauschek Anton u. Sonnbauer Zäzilie Hinterreitner Alois und Antonie Riha Franz und Marie Singer Martin Kickinger Karl und Marie Kagerer Karl und Rosa Brandecker Hermann
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