Zu Punkt 1.) Der Bürgermeister berichtet, dass er die Rekurse der mj. Hildegard Prameshuber, Zl. 4017/37, Kurbehandlung in Bad Hall und der mj. Christine Lackner, Zl. 3090/37, Bewilligung eines Erziehungsbeitrages, im Sinne des § 33 des Stadtrechtes durch Stattgebung erledigt hat. Zu Punkt 2.) Zl. 2676/37 Der Bürgermeister berichtet, dass im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1936 auf Geb.Gr. 45 „Wohnhausbauten“ ein Kredit von 41.000 S vorgesehen war. Da aber dieser Kredit im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht beansprucht wurde, während bei der Post "Strassenerhaltung“ durch die Pflasterung des Grünmarktes und der Eisenstrasse und bei der Post „Wasserversorgung“ durch die Erweiterung der städtischen Wasserleitung, Einbau einer neuen Pumpanlage und Herstellung eines neuen Brunnens auf den Rennbahngründen bemerkenswerte Kreditüberschreitungen Platz gegriffen haben. Er stellt daher folgenden Amtsantrag: "Aus Gebarungsgruppe 45 „Wohnhausbauten“ ist ein Kredit von 41.000 S mit 30.000 S auf Geb.Gr. 25 "Strassenerhaltung" und mit 11.000 S auf Geb.Gr. 32 „Wasserversorgung" zu übertragen. Der Gemeindetag stimmt dem Amtsantrage ohne weitere Debatte einhellig zu. Zu Punkt 3.) Zl. 5817/36 Der Bürgermeister erinnert daran, dass der Gemeindetag in seiner Sitzung vom 29. Dezember 1936 den Voranschlag für das Jahr 1936 abgelehnt hat, weil dieser Voranschlag nicht ausgeglichen war, obwohl für kommunale Tätigkeit keinerlei Beträge eingesetzt waren. Er berichtet, dass über Vorladung bei der o.ö. Landeshauptmannschaft eine Besprechung stattgefunden habe, an der Landesstatthalter Wenninger, Landesrat Dr. Lorenzoni, Oberregierungsrat Dr. Hamberger, G.R. Franz Paulmayr und er teilgenommen haben. Zu der im Stadtrechte vorgesehenen Erledigung des Voranschlages durch die Landesregierung ist es nicht gekommen. Die o.ö. Landesregierung hat vielmehr, nachdem das Gesetz über die Steuerreform verabschiedet war und der Gemeindetag in seiner Sitzung vom 16. Juli 1937 die Einhebung der Kommunalabgabe beschlossen hatte, unterm 30. Juli 1937 den Voranschlag unerledigt dem Magistrate Steyr rückgemittelt. Es wurde nunmehr auf Grund der durch die Steuerreform geänderten Sachlage, insbesondere aber mit Rücksicht darauf, dass sowohl die Lohnabgabe als auch insbesondere die
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