Gemeindetagsprotokoll vom 17. September 1937

Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeindetages der Stadt Steyr am Freitag, den 17. September 1937 um 20 Uhr im Gemeindetagssitzungssaale im Rathaus. Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Dr. Josef Walk, die Mitglieder Dr. Doppler Fritz Nawratil Eugen Gruber August Mayrhofer Franz Ing. Grundmüller Oskar Paulmayr Franz Hambrusch Peter Probst Christian Rossner Karl Haslinger Karl Heindl Otto Smeykal Karl Trauner Franz Hofer Albert Voglsam Josef Hikade Willibald Hübl Josef Weindl Anton Kammerhofer Ignaz Wipplinger Johann Klaushofer Johann. Entschuldigt abwesend: G.R. Dr. Anton Mayr und G.R. Dechant Alois Schliessleder. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. 2.) Kreditübertragung für das Rechnungsjahr 1936. 3.) Voranschlag 1937. 4.) Schuldenregelung mit dem Bund. 5.) Bestellung eines Fürsorgerates für den 15.Bezirk. 6.) Baurekurs. 7.) Fürsorgerekurse. 8.) Steuerfreiheit für Neubauten. 9.) Landeszweckabgabe - Berufungen. 10.) Hundesteuer-Berufungen 11.) Mietzinsabgabe-Berufungen 12.) Fischhub, Verkauf von 30 Siedlerstellen. 13.) Allfälliges. Der Bürgermeister eröffnet um 20 Uhr 10 die Sitzung, begrüsst die erschienenen Gemeinderäte und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zu Punkt 1.) Der Bürgermeister berichtet, dass er die Rekurse der mj. Hildegard Prameshuber, Zl. 4017/37, Kurbehandlung in Bad Hall und der mj. Christine Lackner, Zl. 3090/37, Bewilligung eines Erziehungsbeitrages, im Sinne des § 33 des Stadtrechtes durch Stattgebung erledigt hat. Zu Punkt 2.) Zl. 2676/37 Der Bürgermeister berichtet, dass im Voranschlag für das Rechnungsjahr 1936 auf Geb.Gr. 45 „Wohnhausbauten“ ein Kredit von 41.000 S vorgesehen war. Da aber dieser Kredit im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht beansprucht wurde, während bei der Post "Strassenerhaltung“ durch die Pflasterung des Grünmarktes und der Eisenstrasse und bei der Post „Wasserversorgung“ durch die Erweiterung der städtischen Wasserleitung, Einbau einer neuen Pumpanlage und Herstellung eines neuen Brunnens auf den Rennbahngründen bemerkenswerte Kreditüberschreitungen Platz gegriffen haben. Er stellt daher folgenden Amtsantrag: "Aus Gebarungsgruppe 45 „Wohnhausbauten“ ist ein Kredit von 41.000 S mit 30.000 S auf Geb.Gr. 25 "Strassenerhaltung" und mit 11.000 S auf Geb.Gr. 32 „Wasserversorgung" zu übertragen. Der Gemeindetag stimmt dem Amtsantrage ohne weitere Debatte einhellig zu. Zu Punkt 3.) Zl. 5817/36 Der Bürgermeister erinnert daran, dass der Gemeindetag in seiner Sitzung vom 29. Dezember 1936 den Voranschlag für das Jahr 1936 abgelehnt hat, weil dieser Voranschlag nicht ausgeglichen war, obwohl für kommunale Tätigkeit keinerlei Beträge eingesetzt waren. Er berichtet, dass über Vorladung bei der o.ö. Landeshauptmannschaft eine Besprechung stattgefunden habe, an der Landesstatthalter Wenninger, Landesrat Dr. Lorenzoni, Oberregierungsrat Dr. Hamberger, G.R. Franz Paulmayr und er teilgenommen haben. Zu der im Stadtrechte vorgesehenen Erledigung des Voranschlages durch die Landesregierung ist es nicht gekommen. Die o.ö. Landesregierung hat vielmehr, nachdem das Gesetz über die Steuerreform verabschiedet war und der Gemeindetag in seiner Sitzung vom 16. Juli 1937 die Einhebung der Kommunalabgabe beschlossen hatte, unterm 30. Juli 1937 den Voranschlag unerledigt dem Magistrate Steyr rückgemittelt. Es wurde nunmehr auf Grund der durch die Steuerreform geänderten Sachlage, insbesondere aber mit Rücksicht darauf, dass sowohl die Lohnabgabe als auch insbesondere die

Abgabenertragsanteile gegenüber dem Voranschlag eine sehr wesentliche Erhöhung erfahren haben, dieser ursprüngliche Voranschlag umgearbeitet. Der nunmehr dem Gemeindetag vorgelegte Voranschlag für das Jahr 1937, der zum Gutteil bereits auf den Erfahrungsziffern der ersten acht Monate des Jahres 1937, aufgebaut ist, weist einen Überschuss von 2200 S aus. Er ist in der Gliederung erstellt, die der Gemeindetag im Einvernehmen mit dem Rechnungshof bereits beschlossen hat und die bereits ab 1937 beim Magistrate Steyr eingeführt wurde. Mit Rücksicht darauf, dass bereits der grösste Teil des Jahres abgelaufen ist, kommt dem derzeit vorliegenden Haushaltsplan für das Jahr 1937 nur eine untergeordnete Bedeutung zu. Es konnte daher auch darauf verzichtet werden, die Sitzung, in der der Gemeindetag diesen Haushaltsplan zur Genehmigung vorgelegt erhält, öffentlich zu gestalten. Der Gemeindetag nimmt den Haushaltsplan mit ordentlichen Ausgaben von 1,791.700 S und ordentlichen Einnahmen von 1,793.900 S, somit einem Überschuss von 2200 S bei völligem Entfall ausserordentlicher Ausgaben und Einnahmen ohne jede Debatte einstimmig an. Zu Punkt 4.) Zl. 3087/36 Der Bürgermeister berichtet eingehend über die Verpflichtungen der Stadt gegenüber dem Bund. Er verweist darauf, dass diese Verpflichtungen zum grössten Teile sofort fällige Schulden darstellen, sodass die Stadt jederzeit mit einer vollständigen Einziehung der Abgabenertragsanteile zur Abstattung dieser Schulden rechnen muss. Wenn auch der Bund bisher von dieser Möglichkeit nur insoweit Gebrauch gemacht hat, als er trotz aller sofort fälligen Schulden einen Betrag von monatlich 25.000 Schilling zur Auszahlung brachte, ist doch keine Gewähr gegeben, dass der Bund dieses Entgegenkommen auch weiterhin aufrecht halten wird, abgesehen davon, dass es für die Stadt geradezu untragbar ist, wenn sie trotz einer Besserung der Wirtschaftslage und der dadurch bedingten Hoffnung der Bevölkerung auf endliche teilweise Erfüllung der grössten kommunalen Notwendigkeiten nichts unternehmen kann, weil sie eben alle aus dieser wirtschaftlichen Besserung sich ergebenden Erhöhungen der Abgabenertragsanteile zur vorzeitigen Schuldenzahlung verwenden muss. Die Stadt hat daher das allergrösste Interesse daran, dass die Schulden

der Stadt an den Bund einer Regelung unterzogen werden, damit die finanzielle Selbständigkeit der Stadt wieder hergestellt werde und damit es der derzeitigen Gemeindeverwaltung, der es ohnedies vorbehalten geblieben ist, die Fehler der letzten Jahrzehnte wieder gutzumachen, doch auch in bescheidenem Ausmasse möglich ist, eine kommunale Tätigkeit zu entfalten. Der Bürgermeister verweist auch darauf, dass nach Auffassung des Rechnungshofes nur unter Zusammenwirken von Bund, Land und Gemeinde eine Sanierung der Stadtfinanzen möglich ist. Der Gemeindetag hat der sogenannten Steuerreform seine Zustimmung erteilt. Das Land Oberösterreich hat bereits seine Bewilligung zur Regelung der Schulden zwischen Stadt und Land erteilt. Nunmehr hat auch der Bund dieser Regelung seine Zustimmung gegeben. Der Bürgermeister berichtet eingehend über die umfangreichen und schwierigen Verhandlungen, die durch über ein Jahr in dieser Angelegenheit mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt wurden. Er erwähnt, dass er hiebei das vollste Verständnis des Rechnungshofes, insbesondere des Herrn Ministerialrates Blaschek und des Herrn Ministerialsekretärs Dr. Ribitsch und das allergrösste Entgegenkommen des Bundesministeriums für Finanzen, insbesondere des Herrn Sektionschefs Pfaundler und der Herren Ministerialräte Dr. Weinzierl und Dr. Lind-Gapp gefunden hat. Er dankt all diesen Herren an dieser Stelle für die ungemein wertvolle Hilfe, die sie der Stadt bei diesen Verhandlungen bewiesen haben. Der Bürgermeister verliest nunmehr den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juli 1937, Zl. 60.284-3/37 und gibt nähere Erläuterungen. Im Sinne dieses Erlasses stellt der Bürgermeister folgende Amtsanträge: 1. Die Stadt verkauft an den Osterreichischen Bundesschatz (Heeresverwaltung) die Alpenjägerkaserne samt Stallgebäuden um den Betrag von 624.000 S, und überträgt diese Kaserne lastenfrei in das Eigentum des Bundesschatzes. Soweit zur Satzfreistellung oder zur Erfüllung von Wünschen der Heeresverwaltung, die im Rahmen der konkreten Verhandlungen geltend gemacht werden sollten, die Übernahme von Verpflichtungen der Stadt erforderlich wird, wird der Übernahme solcher Verpflichtungen zugestimmt; 2. die Abschreibung eines Betrages von rund 68.000 S aus dem rückständigen Polizeikostenbeitrag und die Anrechnung des

bei den Darlehen der Produktiven Arbeitslosenfürsorge seit deren Zuzählung an 5 %igen Zinsen gezahlten Betrages von rund 254.000 S als Kapitalsabstattung wird zur Kenntnis genommen; 3. ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass der noch verbleibende Rest an Darlehen der Produktiven Arbeitslosenfürsorge im Betrage von rund 110.000 S binnen zwei Jahren abzustatten sein wird, wobei der Bund auf die Anrechnung von Zinsen verzichtet; 4. die Stadt übernimmt die Verpflichtung, bis zur vollständigen Abstattung der restlichen Darlehensschuld der Produktiven Arbeitslosenfürsorge, also bis zur endgiltigen Abtragung der Schulden von Steyr an den Bund, welche den Gegenstand der vorliegenden Regelung bilden, Darlehen jeder Art nur nach vorher eingeholter Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen aufzunehmen und Haftungen innerhalb dieses Zeitraumes ohne solche Zustimmung nicht zu übernehmen; 5. die Stadt sichert zu, dass sie künftig alle neu fällig werdenden Verbindlichkeiten an den Bund zeitgerecht begleichen wird; 6. die Stadt dankt dem Rechnungshofe, insbesondere den Herren Ministerialrat Blaschek und Ministerialsekretär Dr. Ribitsch und dem Bundesministerium für Finanzen, insbesondere den Herren Sektionschef Pfaundler, Ministerialrat Dr. Weinzierl und Dr. Lind-Gapp, für die wertvolle Unterstützung, die sie der Stadt bei der Schuldenregelung erwiesen haben. In der darauf folgenden kurzen Wechselrede bringt der Gemeindetag seinen Dank an den Bürgermeister für die Durchführung der Verhandlungen und das für die Stadt zweifellos günstige Ergebnis zum Ausdruck. Der Gemeindetag stimmt einhellig den Amtsanträgen des Bürgermeisters zu. Zu Punkt 5.) Zl. 5184/36 Der Gemeindetag stimmt dem Amtsantrage auf Bestellung der Frau Ottilie Zimmermann als Fürsorgerätin für den 15. Fürsorgebezirk an Stelle der zurückgetretenen Frau Marie Steglich mit dem Dank an die zurückgetretene Fürsorgerätin einhellig zu.

Zu Punkt 6.) Zl. 7076/36 Der Bürgermeister berichtet über die Angelegenheit Leopold Bernreiter. Der Gemeindetag gibt der Berufung des Leopold Bernreiter gegen den Bescheid des Magistrates vom 14. November 1936, Zl. 5848, wegen Deckung des Hausdaches mit Biberschwanzziegel einhellig statt. Zu Punkt 7.) Nachstehende Berufungen werden im Sinne der Amtsanträge erledigt: Kirchner Marie, Weiterbewilligung des Erziehungsbeitrages für mj. Otto Kirchner, Schaufler Franz für mj. Herbert, Erziehungsbeitrag, Schaufler Paula für mj. Johann, Erziehungsbeitrag, Trindorfer August für mj. Rieger Ingeborg, Ragl Walpurga, Erhaltungsbeitrag, Seywald Marie, Schuhansuchen, Krennhuber Marie, Unterstützung, Schwarz Kajetan, Unterstützung, Zu Punkt 8.) Zl. 3738/37. Der Bürgermeister berichtet, dass die Besitzer von Neubauten in dem aus der Gemeinde St. Ulrich eingemeindeten Gebiete formell um die Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe ansuchen müssten. Da die Besitzer zweifellos einen Anspruch auf die entsprechende Abgabenbefreiung haben, würde es unbillig erscheinen, von ihnen die genaue Erfüllung dieser Formalität zu begehren. Dem Amtsantrage, jenen Besitzern von Neubauten in den eingemeindeten Gebieten von St. Ulrich, denen die Befreiung von der Landesgebäudesteuer zukommt, die Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe auf die gleiche Zeitdauer zu gewähren, wird zugestimmt. Nachstehenden Ansuchen um Befreiung von der Mietzinsund Bodenwertabgabe auf die Dauer der Befreiung von der Landesgebäudesteuer wird im Sinne der Amtsanträge zugestimmt: Dr. Zottl Adolf Janauschek Anton u. Sonnbauer Zäzilie Hinterreitner Alois und Antonie Riha Franz und Marie Singer Martin Kickinger Karl und Marie Kagerer Karl und Rosa Brandecker Hermann

Zu Punkt 9.) Im Sinne der Amtsanträge, bezw.im Sinne der Anträge des Finanzausschusses werden nachstehende Abgabenrekurse erledigt: A. Landeszweckabgabe Ermässigungen: Golob Laurenz Halbemer Anton Hasselberger Leopoldine Hirthmayr Josefine Nusko Josef. Dr. Platzer Therese Röder Anton Scherrer Anton Staudinger Aloisia Ing. Wolf Konrad Nachtragsbemessung: Weisshappl Karl, Bemessung von 60 auf 80 S Abweisungen: Bauernfreund Emma Bauernfreund Franz Bichler Hugo Bilek Marie Dorn Adolf Fischlmayr Josef Gärber Rupert Dr. Hain Anton Jaksch Eduard Dr. Jungwirth Ernst Kagerer Johann Kamenovic Hugo Kratochwill Marie Lacha Karoline Lugmayr Johann und Anna Mathe Rudolf Meditz Engelbert Reisinger Josef Ing. Hans Seidl Staudacher Johann Stiasny Alois Stohl Franz Wittmann Leopold

Zu Punkt 10.) Der Gemeindetag beschliesst, den Rekurs des Karl Streicher, 21.1667/37, gegen die Vorschreibung einer Hundesteuer abzuweisen. Der Gemeindetag erledigt die Rekurse gegen die Zu Punkt 11. Vorschreibung einer Mietzinsabgabe derParteien Janku Franz Kepplinger Rosina Meditz Anna Schedlberger Josef und Anna Schier Katharina, Singhuber Marie u. Geschwister Sommerhuber-Janetschek Stegmüller Franz Zu Punkt 12.) Zl. 1372/37 Der Bürgermeister berichtet über das Ansuchen der gemeinnützigen Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft o.ö. Arbeiter und Angestellter in Linz wegen käuflicher Überlassung von 30 Siedlerstellen aus dem Fischhubkomplex. Er beantragt, die Parzellen 986/7, 986/8, 996/9, 986/10, 986/11, 986/12, 986/13, 986/14, 986/15, 986/16, 986/17, 986/18, 986/19, 986/20,986/21, 986/22, 986/23, 986/24, 1007/7, 1007/8, 1007/10, 1007/12, 1007/13, 1007/14, 1009/1, 1009/2, 1009/3, 1009/4, 1009/5, 997/4 dieser Genossenschaft um den Gesamtpreis von 23.613.50 S zu verkaufen. Es ergibt sich ein durchschnittlicher Kaufschilling von 70 Groschen je Quadratmeter, Der Kaufpreis wird in der Weise berichtigt, dass ein Betrag von 12.000 S bei Abschluss des Kaufvertrages gezahlt wird, während der Rest bei einer Verzinsung von 5 % vierteljährlich im vorhinein bis 30. Juni 1938 zu erlegen ist. Sollte mit diesem Zeitpunkt noch ein Betrag aushaften, ist er mit 8 % vierteljährlich vorhinein zu verzinsen. Zum Verkauf gelangen die Grundstücke in unmittelbarer Nähe der gedeckten Brücke mit Ausnahme des Gebietes, auf dem sich derzeit die sogenannte Ramingstegbaracke befindet, und ebenso der grösste Teil der Grundstücke rechts der Strasse, das sogenannte Holdfeld. Die an die Strasse angrenzenden Teile des Holdfeldes werden jedoch nicht verkauft, sondern sollen zu einem späteren Zeitpunkt in freiem Verkauf an den Mann gebracht werden. Hinsichtlich der Grundstücke am Plateau in der Nähe des Bauernhauses wird eine Entscheidung erst in einem späteren Zeitpunkt zu fällen sein. Nach kurzer Debatte, an der sich die G.R. Anton Weindl, Josef Hübl und Johann Wipplinger beteiligen, stimmt der

Gemeindetag dem Amtsantrage auf Abschluss eines Kaufvertrages unter den obigen Bedingungen einhellig zu. Zu Punkt 13.) Allfälliges. Gemeinderat Johann Klaushofer verweist darauf, dass gegen den Fürsorgerat Gerber in der Siedlung „Klein aber Mein" mit Rücksicht auf seine reichsdeutsche Staatsangehörigkeit unter den Siedlern gewisse Bedenken obwalten. Er ersucht, diesen Fürsorgerat abzuberufen und durch einen anderen zu ersetzen. Schluss der Sitzung: 23 Uhr 30. Die Niederschriftsprüfer: Der Bürgermeister:

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