Gemeindetagsprotokoll vom 16. Juli 1937

Zu III. Gesetz, betreffend die Gesundheitsförderung in der landesunmittelbaren Stadt Steyr. Der Bürgermeister berichtet, dass der vorliegende Gesetzentwurf, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift bildet, ebenfalls von ihm verfasst und im Finanzausschuss eingehend beraten wurde. Das Bundeskanzleramt und die zuständigen Ministerien haben diesen Gesetzentwurf bereits approbiert. Dieses Gesetz soll die Grundlage für die Errichtung einer einheitlichen Wasserversorgung in der Stadt Steyr und die Ausdehnung der Kehrichtabfuhr auf das ganze Stadtgebiet schaffen. Der Bürgermeister ersucht um Annahme dieses Gesetzentwurfes. G.R. Dr. Fritz Doppler stellt den Antrag auf Annahme und sodann Vorlage an den o.ö. Landtag. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu IV. Allfälliges. G.R. Johann Klaushofer fragt an, ob es unbedingt notwendig sei, dass die Strassen auf der Ennsleiten so häufig eine Umbenennung erfahren. Der Bürgermeister betont, dass Steyr in dieser Hinsicht ohnehin sehr bescheiden ist und wenn es notwendig erscheint, eine Strasse umzubenennen, so nur um der Strasse den Namen einer wirklich um die Stadt verdienten Person oder einen mit der Stadt heimatlich verbundenen Namen zu geben. G.R. Josef Hübl erinnert den Bürgermeister an sein Versprechen, den Gemeindetagsmitgliedern auf die Dauer ihrer Funktion eine Legitimation auszuhändigen. Der Bürgermeister ersucht die Gemeinderäte diesbezüglich um Beibringung eines Lichtbildes. Weiters ersucht G.R. Josef Hübl um Ausfolgung einer Liste sämtlicher Beamten der Stadt, da diese den einzelnen Gemeinderäten völlig unbekannt sind.

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