Zu den Punkten 2 bis 6 ersucht der Bürgermeister den Gemeindetag um Annahme einer im Einvernehmen mit der Kameradschaft der Gemeindebediensteten verfassten Dienstordnung für die Beamten der Stadt, Zl. 97/Präs./1937, für die Vertragsbediensteten der Stadt, Zl. 98/Präs./1937, und einer Dienstordnung fur die Arbeiter der Stadt, Zl. 99/Präs./1937, ferners Uebergangsbestimmungen zur Dienstordnung und Uebergangsbestimmungen zur Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten, die sämtliche dieser Niederschrift im Anhang beigefügt sind. Der Bürgermeister erwähnt, dass diese Dienstordnungen und Bestimmungen, die ebenfalls vom Finanzausschuss bereits durchberaten wurden, wiederum ganz wesentlich dazu beitragen, Ordnung in den Beamtenkörper zu bringen. Er betont ausdrücklich, dass die Beamtenschaft beim Magistrate Steyr, die zum Grossteil bis zum Jahre 1934 sozialdemokratisch orientiert war, zu keiner Klage Anlass gibt, dass sie absolut korrekt ihren Dienst versieht, ja dass ihn mit einigen Beamten ein wahrhaft kameradschaftliches Verhältnis verbindet, was sicherlich nur den Dienstbetrieb fördert. Er ersucht den Gemeindetag nochmals um Annahme dieser Anträge. Der Bürgermeister eröffnet hierüber die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, wird die Abstimmung vorgenommen. Sämtliche Anträge werden einstimmig angenommen. Zu Punkt 7.) Ueber Antrag des Bürgermeisters werden gemäss § 8 der Dienstordnung für die Beamten der landesunmittelbaren Stadt Steyr folgende freie Beförderungen gewährt: 1. mit Wirksamkeit vom 1.Jänner 1937: a) in die III. D.Kl: Ing. Heinrich Treml, nächste Vorrückung 1. Jänner 1939; b) in die V. D.Kl: Hiessmayr Karl mit nächster Vorrückung am 1. Juli 1937 in V/3, Baminger Josef und Stepanek Richard mit nächster Vorrückung am 1.Juli 1937,
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