Gemeindetagsprotokoll vom 16. Juli 1937

leistet, gepflastert. Aussedem werden eine Reihe anderer wichtiger und dringender Arbeiten an Strassen und Gehsteigen in Angriff genommen. (21) Die Steuerreform war notwendig, weil die Stadt ohne sie ihre kommunalen Bedürfnisse vor allem auf dem Gebiete der Strassenpflege nicht befriedigen kann. Sie ist daher ein Gemeinschaftsopfer der jetzigen Generation für Gegenwart und Zukunft der Stadt. (22) Steyr kann nunmehr als saniert gelten. Die Stadt kann darangehen, mit dem gleichen Mut und der gleichen Kraft, mit der sie ihre schwerste Not durchgekämpft hat, ihre Zukunft aufzubauen." Der Bürgermeister berichtet weiters, dass er die Angelegenheit "Schuldenregelung beim Bund" in Wien betrieben habe, er habe auch erreicht, dass diese Sache in den nächsten Tagen dem Ministerrat vorgelegt werde, und er ist der Ueberzeugung, dass der Ministerrat seine Zustimmung hiezu geben werde. Der Finanzausschuss habe sich ebenfalls mit dieser Sache befasst und ist zu dem Beschluss gekommen, falls bis Ende August 1937 die Schuldenregelung durch den Bund nicht im günstigen Sinne erledigt sei, die Kommunalabgabe wieder ausser Kraft zu setzen. Die Gemeindeverwaltung wolle ihren guten Willen zeigen und endlich einmal mit einer kommunalen Tätigkeit beginnen. Der Bürgermeister verliest nun einzelne Abschnitte aus den von ihm erlassenen "Durchführungsbestimmungen zur Steuerreform", die im folgenden wiedergegeben werden: "Zur Durchführung des Gesetzes, betreffend die ausschliesslichen Gemeindeabgaben der landesunmittelbaren Stadt Steyr, L.G.Bl. für Oberösterreich Nr.23/1937, werden gemäss § 169 dieses Gesetzes folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:

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