Gemeindetagsprotokoll vom 16. Juli 1937

Schauturnen und sportliche Vorführungen, die auf Turnoder Sportplätzen stättfinden 5 Groschen, Rad-, Motorrad- oder Pferderennen 10 Groschen, Kegelbahnen 10 Groschen, Theateraufführungen einer Berufsschauspielertruppe 10 bis 20 Groschen, sportliche Wettbewerbe, die auf Turn- oder Sportplätzen stattfinden, 5 bis 10 Groschen, Ausstellungen - ausgenommen Menagerien und Schaustellungen - 5 bis 10 Groschen, Nachtlokale 10 bis 20 Groschen, Maskenbälle 20 Groschen, Zirkusvorstellungen 10 Groschen, Kinovorstellungen 8 Groschen, alle sonstigen Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme von der Leistung eines Entgeltes abhängig gemacht ist, ausgenommen Volksbelustigungen, 5 bis 10 Groschen. (16) Die Kommunalabgabe auf den Mietaufwand wird mit 8 Groschen je Friedenskrone eingehoben. (17) Die Kommunalabgabe auf den Fleischverbrauch wird mit 4 % des Fleischpreises eingehoben. Der Fleischpreis darf sich dadurch, da die Fleischhauermeister es übernommen haben, 2 % aus eigenem zu tragen, je Kilogramm nur um 4 Groschen erhöhen. (18) Ausser der eben erwähnten Erhöhung des Fleischpreises um 4 Groschen je Kilogramm können Preiserhöhungen nicht vorgenommen werden. Sie wären nicht nur unbegründet, sie würden auch dem Gemeinschaftsgeist der Stadt und dem rechten sozialen Empfinden widersprechen und wären damit bitteres Unrecht an der Bevölkerung. (19) In berücksichtigungswürdigen Fällen werden die im vorhergehenden für die Erstattung von Anzeigen und für die Einbringung von Bekenntnissen und Ansuchen erwähnten Fristen bis 15. August 1937 erstreckt. (20) Die Kommunalabgabe dient ausschliesslich den kommunalen Bedürfnissen der Stadt. Im Jahre 1937 wird die Dambergstrasse mit einem Kostenaufwand von 80.000 S, wozu das Land Oberösterreich aus den Mittel der Fahrradabgabe einen Beitrag von 15.000 S

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