Gemeindetagsprotokoll vom 7. Mai 1937

vielen Arbeitslosen und Ausgesteuerten im Lande wieder in Arbeit und Verdienst zu bringen. Diese Bestrebungen werden überall, auch vom Herrn Bürgermeister und von der Bevölkerung unterstützt werden. Ich bitte nun den Herrn Burgermeister, das Gelöbnis zu verlesen." Nach Verlesung des Gelöbnisses durch den Bürgermeister leisten die neuen Gemeindetagsmitglieder in die Hand des Landesstatthalters das Gelöbnis. Der neue Gemeindetag ist somit konstituiert. Der Burgermeister erklärt, dass die Wahl des BürgermeisterStellvertreters erst erfolgen wird, sobald die Mitglieder des Gemeindetages durch gegenseitige Zusammenarbeit in die Lage versetzt werden, die ihnen richtig erscheinende Wahl durchzuführen. Der Bürgermeister geht nun in die Tagesordnung ein und führt aus: Der Gemeindetag hat in seiner Sitzung vom 1. März 1937 eine Steuerreform beschlossen, die die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte nachholen, bezw. die Grundlage für eine bessere Zukunft abgeben soll. Ueber Wunsch des Finanzministeriums und des Rechnungshofes soll der § 146 dieser Steuerreform abgeändert werden und zwar soll der Absatz (1) des § 146 lauten: „Die jährliche Kommunalabgabe dient, soweit ihr Ertrag nicht zur Herstellung des Gleichgewichtes im Gemeindehaushalte erforderlich ist, zur Deckung des jährlichen Erfordernisses......", Der Bürgermeister verweist darauf, dass diese Bestimmung eine Selbstverständlichkeit sei, da die Stadtgemeinde durch grösste Sparsamkeit für einen ausgeglichenen Haushalt sorgen und alles daransetzen wird, den normalen Haushalt ohne die Einnahmen aus der Kommunalabgabe auszugleichen. Es ist aber vom Standpunkt der Kontrolle aus wichtig, wenn die Gemeinde alljährlich bei Einhebung der Kommunalabgabe überlegen muss, ob wirklich grösste Sparsamkeit im Haushalte geübt wird und ob die Kommunalabgabe dem gedachten Zweck

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2