Der Bürgermeister bittet den Herrn Landesstatthalter, den Dank der Stadt dafür entgegenzunehmen, dass er sich trotz grösster Schwierigkeiten und Widerstände stets in äusserst sachlicher und objektiver Weise für die Stadt Steyr eingesetzt habe und wo immer es ging, der Stadt in ihren Nöten mit Rat und Tat behilflich war. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er nun nach langen Verhandlungen in der Lage ist, die Ergänzung des Gemeind etages vorzunehmen. Es ist der Wunsch der o.ö. Landesregierung, dem Berufsstand „Industrie" die Bedeutung zukommen zu lassen, die durch die Struktur der Stadt gegeben ist. Dem Berufsstand "Industrie" werden statt bisher 9 Mandate 11 Mandate übertragen. Dies ist möglich, weil - wie eine Ueberprüfung der berufsständischen Gliederung der Bevölkerung ergeben hat - die Berufsstände „Freie Berufe" und "Kreditwesen" eine untergeordnete Rolle einnehmen und deshalb diesen beiden Berufsständen je ein Mandat entzogen werden kann. Der Gemeindetag setzt sich zusammen aus 21 Vertretern der Berufsstände u.zw.: Industrie 11, Gewerbe 4, Handel 2, Oeffentlicher Dienst 2, Freie Berufe und Kreditwesen 1, Landwirtschaft 1. Ausserdem gehören dem Gemeindetag an je ein Vertreter der Kirche, des Schul-,Erziehungs- und Volksbildungswesens und der Wissenschaft und Kunst, sodass der Gemeindetag 24 Mitglieder zählt. Der Burgermeister führt weiters aus, dass nur Herren neu bestellt wurden, die von der Werksgemeinschaft, aus den Kreisen der Arbeiterschaft und von der Vaterländischen Front vorgeschlagen wurden. Der Herr Landeshauptmann und der Herr Landesstatthalter haben durch die unveränderte Annahme dieses Vorschlages sicherlich getragen den Wünschen der Arbeiterschaft weitgehendst Rechnung/und er möchte auch für dieses Entgegenkommen hier offiziell den herzlichsten Dank sagen. Der Bürgermeister verliest nun den Erlass der o.ö. Landeshauptmannschaft vom 7. Mai 1937, Zl. II 1110/1 (h.ä. Zl.19/Präs.1937), der im folgenden wiedergegeben wird:
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