Handelsgremium Steyr, dem Bezirksgewerbeverband Steyr, der Landwirtschaft Steyr, der öffentlichen Beamtenschaft Steyr und dem Hausbesitzerverein Steyr. Der Entwurf der Steuerreform wurde auch dem Mieterbunde übermittelt, der die Luxuswohnabgabe ausdrücklich begrüsste, die Bedürfnisse der Gemeinde, die zur Ausarbeitung des Entwurfes führten, ausdrücklich anerkannte, aber erklärte, dass die notwendigen Gelder aus Besitz und Vermögenssteuer oder Investitionsanleihe hereingebracht werden können, ohne dass Mieter und Konsumenten belastet werden müssten. Der Entwurf wurde auch den Betriebsräten der Arbeiter- und Angestelltenschaft der Steyr-Werke und der Firma Hack zugemittelt. Gegenvorschläge sind von diesen Stellen nicht eingebracht worden. Es wurde zwar die Notwendigkeit einer Sanierung der Stadtgemeinde und insbesondere einer grosszügigen kommunalen Tätigkeit anerkannt. Es wurde jedoch erklärt, dass die Arbeiterschaft, die ohnedies keinen Schutz der Regierung geniesse, bei der allgemeinen Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die sich seit Monaten in Oesterreich bemerkbar machen, eine weitere Belastung nicht auf sich nehmen könne. Insbesonders fürchte die Arbeiterschaft, dass es nicht bei der beabsichtigten Belastung eines Arbeiterhaushaltes mit höchstens 3 S, eines Angestellten Haushaltes mit höchstens 4 S bleiben werde, dass vielmehr die Geschäftsleute und die Landwirte die Gelegenheit benützen werden, um eine weitere durch die Steuerreform nicht gerechtfertigte und durch sie gar nicht bedingte Preiserhöhung durchzuführen. Zusammenfassend stellte der Bürgermeister fest, dass der vorliegende Entwurf im Einvernehmen mit den Berufsständigen Vertretungen des Handels, des Gewerbes und der Landwirtschaft und im Einvernehmen mit dem Hausbesitzerverein und den Vertretern der öffentlichen Bediensteten dem Gemeindetag vorgelegt werden könne. Hinsichtlich des Mieterbundes verweist der Bürgermeister darauf, dass der Obmann des Mieterbundes bis zur Auflösung der sozialdemo-
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