die Ennsuferverbauung mit Bundeshilfe bis zur Stadtgrenze durchgeführt. Diese Tatsachen beweisen, dass die derzeitige Gemeindeverwaltung vorwiegend für Arbeiterinteressen eingestanden ist. Das Sanierungswerk bedarf aber zu seinem Abschlusse einer Reform des städtischen Abgabewesens. Dass diese Reform notwendig ist, ergibt sich auch aus den Berichten, die der Rechnungshof über die Kontrolle der Gebarung der Stadt verfasst hat. Sie ergibt sich auch dadurch, dass insbesondere von Seiten des Bundes schon wiederholt darauf verwiesen wurde, es sei nicht angängig, wenn Steyr eine Bundesund Landeshilfe erbitte und dabei bei der Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke die niedrigsten Abgaben in Oberösterreich einhebe und wenn 60 % aller Steyrer Wohnungen mit einer Mietzinsabgabe belastet sind, die weit hinter dem zurük bleibt, was sonst in Oberösterreich giltig ist. Schliesslich habe Steyr auch die Möglichkeit, verschiedene mögliche aber durchaus nicht ausgenützte Steuerquellen besser zu verwerten. Auch die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft der Stadt rechtfertige eine Steuerreform, wenn bedacht wird, dass der Durchschnittsstundenverdienst der männlichen Arbeiter in den Steyr-Werken im Jahre 1936 1.42 S und der weiblichen Arbeiter 0.85 S betrage, also zu den besten Verdienste in der österreichischen Arbeiterschaft zähle. Es wurde sogar seitens des Rechnungshofes und der Zentralstellen des Bundes die Annahme des Entwurfes einer Steuerreform, wie er vom Bürgermeister diesen Zentralstallen übermüttelt worden war, zur Bedingung für die vom Bund erbetene Schuldenregelung und für ein weiteres entgegenkommendes Verhalten des Bundes gegenüber der Stadt Steyr gemacht. Der Bürgermeister verweist hinsichtlich der Grundgedanken der Steuerreform und hinsichtlich der durch die Steuerreform bedingten Aenderungen im städtischen Abgabewesen auf den allen Gemeinderäten übermittelten Motivenbericht zur Steuerreform, der als Beilage B einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift bildet. Der vorliegende Amtsantrag sei das Ergebnis sehr zahlreicher Verhandlungen mit den Zentralstellen, dem Rechnungshofe, dem
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