Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

Ueber Wunsch des Gemeindetages gibt der Bürgermeister die Erklärung ab, dass er einen Gemeindetagsbeschluss vorbereiten werde, der bestimmt, dass der Strompreis samt Kommunalabgabe auf den Stromverbrauch in Steyr nicht höher sein darf als der jeweilig im eingemeindeten Ortsteil Neuschönau, Jägerberg, in Geltung stehende Strompreis der "Oeka“. Eine Abänderung dieses Gemeindetagsbeschlussses werde nur mit 3/4 Mehrheit erreicht werden können. Die Abstimmung dieses Anhanges ergibt eine einstimmige Annahme. Anhang 5. Kommunalabgabe auf den Gasverbrauch. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Anhang 1. Kommunalabgabe auf den Bodenertrag. Dieser Anhang, der wegen vorübergehender Abwesenheit des Vertreters der Landwirtschaft, G.R. Anton Weindl, bei dessen nunmehriger Anwesenheit jetzt erst zur Beratung kommt, wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Abschnitt XV: Gemeinsame Bestimmungen, Abschnitt XVI: Uebergangsbestimmungen, Abschnitt XVII: Schlussbestimmungen werden en bloc ohne Debatte einstimmig angenommen. Die in den Gemeindetagssitzungen am 1. und 2. März 1937 beschlossene Vorlage für ein Gesetz, betreffend die ausschliesslichen Gemeindeabgaben der landesunmuttelbaren Stadt Steyr wird als Beilage der Niederschrift angeschlossen. Die dem Gemeindetag übermittelte Vorlage ist hiebei aus Beilage C, der Gemeindetagsbeschluss als Beilage D bezeichnet, beide Beilagen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Niederschrift.

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