Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

Der Bürgermeister beantragt, im 1. Absatz des § 126 statt der Worte: "im Sinne der §§ 1 und 2 des 2. Abschnittes des Gesetzes über die Gesundheitsförderung in der Stadt Steyr, L.G.Bl. für Oberösterreich Nr. ...../1936" die Worte: "im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen" zu setzen. Die Abstimmung über den Abschnitt XII ergibt einstimmige Annahme. Abschnitt IX: Lustbarkeitsabgabe. G.R. Josef Hubl befürwortet eine besondere Berücksichtigung der Sportvereine und bringt unter Hinweis auf die allgemein anerkannte Notwendigkeit der Ertüchtigung der Jugend zum Ausdruck, dass man die Sportvereine überhaupt von der Lustbarkeitsabgabe befreien müsste. Wenn dies nicht möglich sei, so wünsche er an Stelle der Staffelung der Besuchergroschen von 5 zu 5 Groschen eine prozentuelle Berechnung des Besuchergroschens und eine Subventionierung der Sportvereine. Der Bürgermeister verweist auf die aus finanziellen Gründen gegebene Unmöglichkeit einer ausreichenden Subventionierung und bedeutet, dass durch die Einführung des Besuchergroschens bei Sportveranstaltungen im Freien die Sportvereine gegenüber dem jetzigen Modus ohnehin zur Gänze entlastet sind, weil ja die Besuchergroschen die Besucher und nicht die Vereine zu tragen haben werden. An dieser Debatte beteiligt sich auch G.R. Dr. Anton Mayr. Die Abstimmung dieses Abschnittes ergab ebenfalls eine einstimmige Annahme Abschnitt II: Wertzuwachsabgabe: G.R. Anton Weindl beantragt zum 27, Absatz (2), die Streichung der Worte "jedoch nur bis zum Höchstausmasse des im Zwangsversteigerungsverfahren ermittelten gerichtlichen Schätzwertes." Einstimmig angenommen. G. R. Anton Weindl äussert weiters zu § 31 Bedenken und weist insbesondere auf die Auswirkungen hin, die sich bei Abverkäufen von Grundstücken durch solche Landwirte ergeben, die die Liegen-

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