Da seitens des Bezirksgewerbeverbandes zu einzelnen Punkten der Vorlage noch Wünsche vorgebracht werden sollen, die in einer morgen stattfindenden Besprechung behandelt werden, ersucht der Bürgermeister, die Debatte zunächst über jene Abschnitte abzuführen, hinsichtlich derer von Handel und Gewerbe keine weiteren Wünsche mehr angemeldet wurden. Der Gemeindetag stimmt zu. Es wird zunächst behandelt Abschnitt XIII: Leichenhallegebühr. Der Abschnitt wird verlesen. An der Debatte beteiligen sich zustimmend die Gemeindetagsmitglieder Ing. Grundmüller und Albert Hofer. Einstimmig angenommen. Abschnitt VI: Konzessionsabgabe. Nach Verlesung wird der Abschnitt ohne Debatte einstimmig angenommen. Gemeindetagsmitglied Direktor Rossner schlägt vor, von der Verlesung der einzelnen Abschnitte abzusehen, da ja die Vorlage den einzelnen Gemeindetagsmitgliedern ohnehin bekannt ist und beantragt, nur jene Gesetzesstellen in den einzelnen Abschnitten zu zitieren, die allenfalls einer Aenderung unterzogen werden. Angenommen. Abschnitt IV: Luxuswohnabgabe. Gemeindetagsmitglied Josef Voglsam hat Bedenken, dass Leerstehungen im Sinne des Abs. 3 des § 53 vom Magistrat auch dann als Grund für die Einhebung einer Abgabe benützt werden, wenn ein Hauseigentümer gezwungen ist, für seinen Sohn oder seine Tochter zwecks bevorstehender Verehelichung eine Wohnung leerstehen zu lassen. Der Bürgermeister beantragt hierauf, den letzten Satz des § 53, Abs. (3) wie folgt abzuändern: "In berücksichtigungswürdigen Fällen kann diese Frist vom Gemeindetag über Ansuchen verlängert werden." Einstimmig angenommen. G.R. Dr. Doppler wünscht eine Definition des Begriffes "Wohnküche". Der Bürgermeister gibt erläuternd bekannt, dass die
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