von den berufsständischen Hauptkörperschaften Gutachten ein. Diese befassten mit dem Entwurfe auch die zuständigen Gremien in Linz und Steyr. Dies alles fand seinen Niederschlag in einer neuerlichen Aeusserung des Verfassungsdienstes und der Wirtschaftsministerien, die im Wege des Finanzministeriums auch an mich gelangte. Auf Grund dieser Aeusserung wurde der Entwurf wiederum umgearbeitet. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Steuerreform wurden vom Magistrat Steyr an die o.ö. Landesregierung einige Bitten gestellt, deren Erfüllung die Landesregierung zum Teil abgelehnt hat. Um der Stadtgemeinde Steyr die zweifellos vorhandenen Schwierigkeiten bei der Beschlussfassung der Steuerreform zu erleichtern, machte Herr Landesrat Dr. Lorenzoni mir gegenüber den Vorschlag, die neuen Abgaben als Zweckabgaben einzuheben. In mündlich geführten Verhandlungen stimmte das Finanzministerium einem neuerlichen Umbau des Entwurfes der Steuerreform in der Gestalt der nunmehr vorliegenden Kommunalabgabe zu. Da irgendwelche wesentliche Punkte gegenüber dem vorherigen Entwurf mit Ausnahme der Zweckbestimmung nicht mehr abgeändert wurden, konnte von einer neuerlichen Befassung der Zentralstellen Abstand genommen werden. Trotzdem wurden beim Sozialministerium und beim Handelsministerium nochmals Verhandlungen geführt, wobei die letzten Wünsche dieser Zentralstellen wesentliche Berücksichtigung erfuhren. Nunmehr erschien der Zeitpunkt gekommen, um mit den Steyrer berufsständischen Lokalfaktoren in Besprechungen einzutreten. Es wurden zahlreiche Verhandlungen mit dem Handelsgremium, dem Bezirksgewerbeverband, der Landwirtschaft und der Gastgewerbezunft geführt. Auch der Arbeiterbetriebsrat wurde in diesem Stadium über die Einzelheiten des Entwurfes informiert. Während die erwähnten Vertretungen von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft zahlreiche Wünsche vorbrachten, deren Berücksichtigung zugesagt wurde, verzichtete der Arbeiterbetriebsrat auf eine Stellungnahme, ohne aber das Projekt irgendwie abzulehnen. Der Entwurf wurde nunmehr einer neuerlichen Umarbeitung unterzogen. Sodann wurde er den Mitgliedern des Gemeinde-
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