Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

kommenderweise diesem Ersuchen nach. Die Zentralstellen des Bundes holten schon damals die Stellungnahme der berufsständischen Hauptkörperschaften ein. Auf Grund dieser Stellungnahme kam es Ende Juli 1936 im Finanzministerium zu einer interministeriellen Besprechung, in der die Zentralstellen teils im eigenen Namen teils im Namen der von ihnen vertretenen berufsstänischen Hauptkörperschaften zahlreiche Wünsche vorbrachten. Die Erfüllung dieser Wünsche musste zugesagt werdeh. In diesem Stadium wurde die Einhebung einer Verbrauchsabgabe auf andere Lebensmittel als Fleisch fallen gelassen, es wurde die nunmehr Kommunalabgabe genannte damalige Investitionsabgabe, die nach Art der Landeszweckabgabe unter Bedachtnahme auf die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung eingehoben werden sollte, mit Rücksicht auf einen Einspruch des Finanzministeriums aufgegeben, es musste die Konzessionsabgabe einem Umbau unterzogen werden, es wurden zur Stromabgabe und zu den Grundbenützungsgebühren zahlreiche wesentliche Wünsche geltend gemacht, deren Berücksichtigung erfolgen musste. Es wurde bei dieser Besprechung vereinbart, dass die Zentralstellen unverzüglich ihre Wünsche, soweit ihre Erfüllung nicht sofort zugesagt werden konnte, schriftlich dem Finanzministerium bekanntgeben würden. Das Finanzministerium übermittelte mir nunmehr eine Abschrift dieser Aeusserungen. Die in diesen Aeusserungen enthaltenen Wünsche wurden durch neuerliche Umarbeitung des Entwurfes berücksichtigt. Bemerkt wird, dass auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine umfangreiche Stellungnahme abgab. In diesem Stadium wurde der Entwurf hinsichtlich der Lustbarkeitsabgabe einer grundlegenden Neubearbeitung unterzogen, sodass der gesamte Entwurf wahrhaft umfassend umgearbeitet worden war. Er wurde nun neuerdings durch das Finanzministerium den Zentralstellen des Bundes zur Ueberprüfung, ob ihre Wünsche in dem Entwurfe berücksichtigt wurden, übermittelt. Dieser Entwurf wies insofern eine Neuheit auf, als die Investitionsabgabe (jetzt ein Teil der Kommunalabgabe) auf den Mietaufwand aufgelegt wurde. Die Zentralstellen holten neuerdings

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