darunter in ausgesprochenen Industriegemeinden, und dass in der Stadt Linz zahlreiche andere Lebensmittel seit Jahren einer Verbrauchsabgabe unterworfen sind. Die vorliegende Steuerreform habe sich ehrlich bemüht, die für die Stadt notwendigen Gelder möglichst gerecht auf alle Kreise aufzuteilen. Das Wesentliche an der ganzen Vorlage aber sei, dass das Erträgnis der Steuerreform, das mit höchstens 300.000 S veranschlagt werden könne, restlos der Arbeitsbeschaffung gewidmet sei, sodass die Gemeinde mit der Einführung der Steuerreform ihr grösstes kommunalpolitisches Aufgabengebiet, die Beschaffung von Arbeit für Ausgesteuerte erfülle. Uebrigens sei der Kreis der einer Gemeinde zur Ausschöpfung überlassenen Steuerquellen nach der Finanzverfassung so gering, dass sich der Bürgermeister die Hereinbringung der für die Gemeinde notwendigen Gelder im Rahmen der Gemeinde anders überhaupt nicht vorstellen könne. Wenn aber von Mietern und Arbeitern begehrt werde, dass die als notwendig erkannten Bedürfnisse der Stadtgemeinde von anderen Faktoren als es die Stadtgemeinde ist, bestritten werden sollen, dann erscheint eine derartige Stellungnahme bei den derzeitigen Verhältnissen eher als Demagogie denn als Vorschlag. Ueber die Entstehung des vorliegenden Entwurfes machte der Bürgermeister folgende Mitteilung: Der Entwurf wurde von mir nach monatelanger Arbeit, die neben der laufenden Amtsführung geschehen musste, fertiggestellt. Er wurde sodann den Beamten des Gefällsamtes zur Stellungnahme übergeben. Diese brachten eine Reihe von Wünschen vor, die insbesondere eine Vereinfachung des Verfahrens bedeuteten. Der nun umgearbeitete Entwurf wurde im Juni 1936 nach einer vorherigen Besprechung mit Herrn Ministerialrat Dr. Pfaundler dem Finanzministerium mit der Bitte unterbreitet, die grundsätzliche Auffassung der übrigen Zentralstellen einzuholen. Das Finanzministerium (Ministerialräte Dr. Weinzierl und Dr. Lind-Kamp) kam entgegen-
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