solange gewährt werden, bis sie eine diesem Posten entsprechende Dienstklasse inne haben. Jedenfalls müsse auch eine freie Beförderung nach genauen bindenden Richtlinien erfolgen, soll nicht die Inflationspolitik der letzten 15 Jahre sogleich wieder beginnen. Die Pensionisten hätten einen Ausgleich in der Weise erbeten, dass ihnen eine Ergänzungszulage von 50 % der Differenz zwischen den Pensionsbezügen vor der Personalreform und den derzeitigen Pensionsbezügen gewährt wird. Sollte sich jedoch bei Anerkennung der im Zeitpunkte der Pensionierung beim Magistrate geltenden Dienstzeit von 30, bezw. 35 Dienstjahren eine höhere Pension ergeben (was nur bei zwei Pensionisten der Fall ist) wäre diese höhere Pension auszuzahlen. Die Forderung der Pensionisten muss als begreiflich erscheinen, da ja die Pensionsparteien noch durch einige Jahre hätten im aktiven Dienste verbleiben können, wenn sie nicht mit der Erreichung der vollen Pensionsbemessungsgrundlage im Zeitpunkt ihrer Pensionierung gerechnet hätten. Uebrigens darf auch nicht übersehen werden, dass die Personalreform bei den Pensionsparteien überhaupt alle freien Beförderungen aufgehoben hat, ein Zustand, der im Bundesdienst bei den höheren Verwendungsgruppen wohl nur sehr selten vorkommen wird. Der Bürgermeister sei daher der Meinung, dass das Begehren der Pensionsparteien als gerechtfertigt anerkannt werden könne. Bei den aktiven Angestellten betrage jedoch das begehrte, bezw. in den bisherigen Verhandlungen zugestandene Ausmass an Ergänzungszulage nur 35 %. Die finanzielle Auswirkung sei aber gerade bei den aktiven Angestellten weniger ins Gewicht fallend, weil die Ergänzugszulagen infolge der automatischen Bienalvorrückungen bei den meisten Aktiven schon bei der nächsten oder übernächsten Vorrückung wieder aufgesaugt werden. Der durch den Vergleich notwendige Mehraufwand beträgt bei den Pensionisten rund 16.000 S, bei den Aktiven unter Berücksichtigung der auch beim Bund üblichen freien Beförderungen rund 12.600 S, sodass sich insgesamt eine Mehrbelastung
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