Gemeindetagsprotokoll vom 17. Februar 1937

Er berichtet über die Motive, die zur Erlassung der Verfügung vom 30. Juli 1935 geführt haben, über die zweimalige Zurückweisung der von 82 Angestellten und Pensionisten eingebrachten Beschwerde an den Bundesgerichtshof und über die von den gleichen Angestellten und Pensionisten eingebrachte Berufung an die o.ö. Landesregierung. Er berichtet ferner, dass es der Wunsch des Herrn Landeshauptmannes sei, den durch die sogenannte Personalreform mit den Angestellten entstandenen Streitfall einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Er berichtet über die Intervention des Herrn Hofrates Dr. Ensthaler der o.ö. Landesregierung und das Einschreiten der Kameradschaft der Gemeindebediensteten. Es seien in den letzten Wochen umfangreiche Verhandlungen mit den Angestellten geführt worden. Hiebei sei der bestimmt gerechtfertigte Wunsch ausgesprochen worden, dass bei der Gemeinde Steyr so wie bei allen öffentlichen Körperschaften endlich auch wieder einmal freie Beförderungen vorgenommen würden. Einige Beamte hätten hiefür allerdings masslose Forderungen gestellt. Es liege für solche freie Beförderungen beim Magistrate mit seinem verhältnismässig kleinen Beamtenstand insoferne eine gewisse Schwierigkeit vor, als es begreiflich sei, wenn Beamte, die einen leitenden und offenbar gehobenen Posten innehaben, dennoch mit anderen Beamten, die weniger qualifiziert sind, gehaltlich völlig gleichgestellt sind. Anderseits dürfe aber der Gemeinde nicht zugemutet werden, dass sie Beamte in jüngsten Jahren bereits in Dienstklassen befördere, die beim Bunde nur von älteren Beamten eingenommen werden. Schliesslich sei es auch weder im Interesse der Gemeinde noch der Angestelltenschaft gelegen, wenn in solchen Fällen, besonders bei wirklich leitenden Posten, Beamte aus anderen Gemeinden oder aus dem Bundesdienste in den Personalstand der Stadt Steyr übernommen werden. Einen Ausweg für diese Schwierigkeit könne die Gewährung von Zulagen schaffen, die an Beamte auf gehobendem Posten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2