o.ö. Landesregierung anzunehmen. Er bittet den Gemeindetag, dem Schreiben des Magistrates Steyr vom 30. Dezember 1936, Zl. 7445, seine Zustimmung zu geben. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Zu Punkt 4.) Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeindetag im Jahre 1921 den Beschluss gefasst hat, dem Gaswerk in Steyr für die Einhebung der Gasabgabe eine 10 %ige Vergütung zu gewähren. Dieser Beschluss wurde von der Stadtgemeinde und vom Gaswerk in Steyr als jederzeit widerruflich erklärt. Die Stadtgemeinde hat nun mit Rücksicht auf ihre finanzielle Lage von diesem Recht Gebrauch gemacht und die Vergütung fur die Einhebung der Gasabgabe mit 1. Jänner 1937 eingestellt. Der Bürgermeister ersucht den Gemeindetag um seine Zustimmung. Nach einer Anfrage des G.R. Albert Hofer über die Lebensfähigkeit des Gaswerkes in Steyr, die der Bürgermeister dahin beantwortet, dass dieser Beschluss für die Augsburger-Gasgesellschaft sicher tragbar sei, wird der Antrag einstimmig angenommen. Zu Punkt 5.) Zl. 7929/36 Dem Ansuchen der Franziska Heidl um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe für die neuerbaute Liegenschaft Sierningerstrasse Nr.162 auf die gleiche Zeit wie für die Befreiung von der Landesgebäudesteuer wird Folge gegeben. Zu Funkt. 6.) Nachstehende Berufungen in Fürsorgeangelegenheiten werden im Sinne der Amtsanträge erledigt:
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