Gemeindetagsprotokoll vom 13. Jänner 1937

Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen, stellt die Beschlussfähigkeit fest und geht in die Tagesordnung ein. Zu Punkt 1.) Zl. 378/37. Der Bürgermeister beantragt, der Gemeindetag wolle die Einhebung der Landeszweckabgabe für 1937 nach den Abgabesätzen für 1936, jedoch mit einigen Abändewrngen, über die im Finanzausschuss eingehend beraten wurde, beschliessen. Der Wortlaut des Antrages ergibt sich aus der einen wesentlichen Bestandteil der Verhandlungsschrift bildenden Anlage. Einstimmig angenommen. Zu Punkt 2.) Der Bürgermeister ersucht den Gemeindetag um Annahme folgenden Amtsantrages: "Die Verfügung des Bürgermeisters vom 1. April 1935, wonach in dem aus der Gemeinde St. Ulrich in die Stadtgemeinde Steyr einverleibten Gebiet bis auf weiteres die ausschliesslichen Gemeindeabgaben nach Art und Ausmass wie in der Gemeinde St. Ulrich einzuheben sind, tritt mit 31. Dezember 1936 ausser Kraft. Vom 1. Jänner 1937 an gelten für dieses Gebiet hinsichtlich der ausschliesslichen Gemeindeabgaben keine Sonderbestimmungen. Der Antrag wird ohne Debatte einstimmig angenommen. Zu Punkt 3.) Zl. 7445/36 Der Bürgermeister berichtet, dass der Magistrat Steyr am 1. Oktober 1936 der o.ö. Landesregierung einen Schulden-Tilgungsplan vorgelegt habe. Er verliest das Schreiben der o.ö. Landesregierung vom 16. Dezember 1936, worin zum Ausdruck kommt, dass das Land Oberösterreich mit einer Regelung der Schulden der Stadtgemeinde einverstanden ist. Der Bürgermeister berichtet nun über die Bedingungen der o.ö. Landesregierung und meint, dass diese zwar hart seien, doch halte er es trotzdem für notwendig, das Angebot der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2