aus eigenem zu tragen. Er stelle den Antrag deshalb, weil in der Bevölkerung die dümmsten Gerüchte über den Gehalt des Bürgermeisters verbreitet sind. So wird behauptet, dass der Bürgermeister einen Monatsbezug von 1400 S habe. G.R. Franz Fleischmann erklärt hiezu, dass der Antrag des G. R. Paulmayr fur jeden unannehmbar sei, der die Verantwortung und die Arbeitsleistung des Bürgermeisters kenne. Wenn die Bürgermeister in Linz und Wels und anderen Städten Bezüge haben, die über den Antrag Paulmayrs weit hinausgehen, dann sei gerade für den Bürgermeister von Steyr in der Zeit der Sanierungsmassnahmen ein derartiger Bezug, wie beantragt, unmöglich. Der Gemeindetag habe seinerzeit in das Stadtrecht die Bestimmung aufgenommen, dass der Bürgermeister die Bezüge der III. Dienstklasse, 5. Gehaltsstufe, erhalte. Diese Bestimmung seit zwar über Wunsch des Bürgermeisters wieder aus dem Stadtrecht entfernt worden, er stehe aber trotzdem auf dem Standpunkt, dass dieser Bezug für den Bürgermeister absolut nicht zu hoch sei. Der Bürgermeister teilt hiezu mit; dass er nunmehr seit über zwei Jahren in seiner Stellung sei, dass der Gemeindetag bisher für ihn überhaupt keinen Bezug festgesetzt habe und dass es daher natürlich sicher angebracht wäre, endlich einen Bezug zu beschliessen. Er habe bisher lediglich vorschussweise monatlich 400 bis 450 S brutto von der Gemeinde bezogen. Er habe aber ausserdem seinen Gehalt als Landesbeamter per 300 S monatlich. Es sei gewiss richtig, dass gemessen an anderen Funktionären in ähnlicher Stellung dieser Betrag nicht ubermässig hoch sei. Dies umso mehr, wenn bedacht wird, dass aus den Funktionen, die der Bürgermeister bei Unternehmungen bekleidet, der Gemeinde jährlich rund 1600 S zufliessen, von denen der Bürgermeister im Gegensatz zu früher keinen Groschen hat. Auch gemessen an den Bezügen der früheren Funktionäre könne dem wegen der bezogenen Vorschüsse Burgermeister gewiss kein Vorwurf
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