Schema gekleidet. An den Ziffern des Voranschlages ergibt sich dadurch selbstverständlich keine materielle Aenderung. Der Voranschlag wurde in vier Sitzungen des Finanzausschusses eingehend beraten. Der Bürgermeister habe hiebei den Mitgliedern des Finanzausschusses nicht nur die Ansätze des Voranschlages, sondern auch zum Vergleiche mit diesen Ansätzen auch die Hauptbuchposten der letzten Jahre bekanntgegeben. Der Finanzausschuss hat zu den einzelnen Ansätzen Stellung genommen und einige Anregungen gegeben, die in dem vorliegenden Voranschlage bereits berücksichtigt sind. Der Voranschlag beinhaltet für eine sogenannte kommunale Tätigkeit nichts. Für die Reparatur der Unteren Ennsbrücke sind 25.000 S eingestellt, da diese Reparatur nach dem Gutachten der Brückenkontrolle unerlässlich ist, wenn nicht die Verkehrssicherheit schwer leiden würde. Bei Unterlassung dieser Reparatur müsste diese für Steyr äusserst wichtige Brücke gesperrt werden. Ausserdem ist ein kleiner Betrag für die dringendsten Hausreparaturen an den vermieteten Objekten vorgesehen, da bereits von einigen Mietern mit gerichtlichem Einschreiten gedroht wurde, wenn diese Reparaturen nicht endlich einmal durchgeführt werden. Für Strassenpflasterungen u.dgl. ist nicht ein Groschen vorgesehen. Strassenpflege und Strassenerhaltung und überhaupt die gesamte kommunale Tätigkeit sind in dem Rahmen wie in den letzten zwei Jahren gehalten. Es weiss jeder in Steyr, dass hiebei eine Sparsamkeit angewendet wurde, die eigentlich schon nicht mehr recht vertreten werden kann. Subventionen wurden zur Gänze eingestellt, darunter auch die der Frauenberufsschule der Katholischen Frauenorganisation vielleicht zur Lebensexistenz notwendige Beistellung von Licht und Beheizung. Der Finanzausschuss hat sich aber eben bei der Erstellung des Voranschlages von dem Gedanken leiten lassen, dass beim Mangel jeder kommunalen Tätigkeit auch für Subventionen kein Platz sei.
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