Dieses Schema tritt ebenfalls mit 1. Jänner 1937 in Kraft. Das bisherige Schema tritt mit 31. Dezember 1936 ausser Kraft. Der Voranschlag für das Jahr 1937 ist nach dem neuen Schema umzustellen. Dem Gemeindetage ist hierüber ehestens zu berichten. Der Bürgermeister wird ersucht, alle zur Durchführung der neuen Haushaltsordnung nötigen Magistratserlässe gemeinsam mit der Haushaltsordnung und dem Schema der Gliederung dem Haushaltsplanes vervielfältigen und den Mitgliedern des Gemeindetages übermitteln zu lassen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Zu Punkt 2.) Der Bürgermeister verliest den Bericht des Rechnungshofes vom 30. Juni 1936, Zl. 3030, über die Ergebnisse der Ueberprüfung der Gebarung der Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1935. Er verweist insbesonders auf die Ausführungen auf Seite 13 und 14 dieses Berichtes, aus denen sich die unbedingte Notwendigkeit der Schaffung neuer Einnahmen zur Ausgleichung des Budgets und zur Durchführung kommunaler Tätigkeit ergibt. Er erklärt, dass er sich diese Auffassung des Rechnungshofes voll und ganz zu eigen mache, dass aber bei den Schwierigkeiten, die Bund und Land und Bevölkerung der Schaffung neuer Einnahmen machen, von ihm niemand verlangen könne, trotzdem seinen Entwurf einer Steuerreform einzubringen. Es werde sicher die Zeit kommen, in der diejenigen, die heute ablehnen, selbst nach dieser Steuerreform rufen werden. Der Bürgermeister berichtet ferners über den Rechnungsabschluss 1935, der mit einem Abgang von 78.316.49 S und einem Reinvermögen von 916.404.60 S abschliesst. Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeindetag diesen Rechnungsabschluss umso leichter annehmen könne, als der Rechnungshof diesen Rechnungsabschluss eingehend überprüft habe und mit diesem Rechnungsabschluss zufrieden sei. Auf die Details einzugehen wolle sich der Bürgermeister ersparen, da er die Absicht habe, in der allernächsten
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