sich davon überzeugt, dass der Voranschlag absolut ehrlich und mit der vom Bürgermeister gewohnten Sparsamkeit erstellt ist. Dass der Voranschlag trotzdem nicht ausgeglichen sei, könne wahrlich nicht der Gemeindeverwaltung angelastet werden, sondern sei eine Folge eben der weit stärkeren Verhältnisse. Wenn trotzdem für kommunale Bedürfnisse im Voranschlag nichts vorgesehen werden konnte, so sei damit eben erwiesen, dass es mit den Gemeindefinanzen so nicht weitergeht. Er schliesse sich daher der Auffassung des G.R. Franz Paulmayr an und sei ebenfalls dafür, dass der Voranschlag abgelehnt werde. G.R. Ing. Grundmüller schliesst sich ebenfalls den Ausführungen der G.R. Paulmayr und Fleischmann an und verweist insbesonders darauf, dass es abgelehnt werden müsse, für einen Gebarungsabgang Darlehen aufzunehmen, der aus einer Gebarung stammt, die keinerlei kommunale Tätigkeit vorsieht. Der Bürgermeister erklärt, dass ihm die Stellungnahme des Gemeindetages absolut nicht überraschend komme. Der Gemeindetag müsse aber bedenken, dass es zwar leicht sei, in den Voranschlag für die dringendsten kommunalen Bedürfnisse Beträge aufzunehmen, dass es aber weniger leicht sei, hiefür auch eine Bedeckung zu schaffen. Wenn der Gemeindetag derartige kommunale Wünsche habe, sei er selbstverständlich gerne bereit, den Voranschlag raschestens umzuarbeiten. Nur müsse der Gemeindetag dann eben auch die Mittel hiezu bereitstellen. Der Bürgermeister ersucht, der Gemeindetag wolle Vorschläge für eine Ergänzung des Budgets und für die Bedeckung erstatten. Es meldet sich niemand zum Wort. Der Bürgermeister stellt den Amtsantrag auf Annahme des vorliegenden Voranschlages und des Bedeckungsantrages. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.
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