Gemeindetagsprotokoll vom 29. Dezember 1936

gemacht werden. Bis zum Februar 1934 hatten Bürgermeister und die die beiden Vize-Bürgermeister zusammen monatlich 1400 bis 1500 S und der Magistrats-Direktor ausserdem monatlich fast 1400 S bezogen. Es ergebe sich daher, dass derzeit für die gleiche Dienstleistung, für die die Gemeinde vorher 2900 S ausgeben musste, nur rund 320 S monatlich gebraucht werden. Trotzdem bittet er, von der Festsetzung eines höheren Bezuges Abstand zu nehmen. In Steyr wird ohnedies genug Rufmord getrieben. Er habe nicht die Absicht, durch einen wenn auch nicht übermässigen Bezug seinen guten Ruf gefährden zu lassen. G.R. Franz Hübl stellt den Vermittlungsantrag, dem Bürgermeister ausser den von G.R. Paulmayr beantragten Bezügen noch den Mietzins für seine in einem Gemeindehaus befindliche Wohnung nachzulassen. Der Bürgermeister bittet, dass sämtliche Anträge zurückgezogen werden und dass der Finanzausschuss gelegentlich damit befasst werde. Die Vorredner leisten dem Ansuchen des Bürgermeisters Folge. G.R. Franz Paulmayr stellt den Antrag, den Voranschlag und den Bedeckungsantrag des Bürgermeisters nicht zur Kenntnis zu nehmen. Dies deshalb, weil der Gemeindetag eben einem Voranschlag, der keinerlei kommunale Ausgaben vorsieht und dennoch mit einem Abgang abschliesst, seine Zustimmung verweigern müsse, wenn er überhaupt noch Würde aufbringe. Das Land Oberösterreich hat durch die Lohnabgabekürzung die Meinung vertreten, der Gemeinde Steyr gehe es finanziell sehr gut. Der Gemeindetag ist anderer Auffassung. Er kann seine Auffassung aber nur dadurch zum Ausdruck bringen, dass der Voranschlag abgelehnt und der Beschluss hierüber anderen Stellen überlassen werde.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2