Gemeindetagsprotokoll vom 4. November 1936

Schliesslich dürfe man aber nicht übersehen, dass die Steuerreform nicht notwendig wäre, wenn die bürgerlichen Kreise von Steyr, denen Jahrzehntelang die Geschicke der Stadt anvertraut waren und die hiebei unbeschränkte politische und finanzielle Möglichkeiten hatten, ihre Verantwortung gegenuber der Gemeinde richtig getragen und nicht restlos versagt hätten. Den bürgerlichen Kreisen von Steyr muss es zum Vorwurf gemacht werden, dass der Stadtplatz in zwei Abschnitten erst in den Jahren 1911 und 1928 gepflastert wurde, dass der Grünmarkt erst 1936 gepflastert wurde, dass Pfarrberg, Michaelerberg,Sierningerstrasse, Damberggasse und andere für die Stadt ungemein bedeutungsvolle Strassenzüge bis heute nicht gepflastert sind, dass es in Steyr keine Wasserleitung, keine Kanalisation, kein Schlachthaus, keine Leichenhalle gibt, dass keine Gehsteige errichtet wurden und dass hundert andere schwere Versäumnisse begangen wurden. Den bürgerlichen Kreisen von Steyr ist es auch zu danken, dass die Stadtgemeinde bei Gas und Strom einer Linzer Gesellschaft ausgeliefert ist und dass die beträchtlichen Gewinne, die aus diesen Monopolunternehmen fliessen könnten, der Stadtgemeinde nicht zukommen. Wären die eben aufgezeigten kommunalen Einrichtungen von der bürgerlichen Majorität Steyrs rechtzeitig, das heisst in den Zeiten gewaltigen Wohlstandes, wie er in Steyr jahrzehntelang zu finden war, durchgeführt worden, würde der Gemeinde, abgesehen davon, dass sie in den jetzigen Notzeiten hiefür nicht noch Gelder aufbringen musste, sogar eine ganz beträchtliche Summe aus diesen kommunalen Einrichtungen zufliessen. Wenn es somit erwiesen ist, dass die Notwendigkeit der Steuerreform lediglich durch die Indolenz der Steyrer Bürgerschaft gegeben ist, dann sei es begreiflich, dass er sich absolut nicht um die Kritik aus Steyrer Bürgerkreisen kümmere und dass er ihnen jede Berechtigung für eine Kritik an der Gemeindeverwaltung abspreche.

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