Gemeindetagsprotokoll vom 4. November 1936

lässt sich jedenfalls erkennen, dass die Gemeinde bei der Parzellierung und dem Verkauf einen nicht unbedeutenden Gewinn erzielen kann, der dazu zu verwenden ist, dass das Gelände ohne sonstige Gemeindebeiträge kommunal aufgeschlossen wird. Es war taktisch notwendig, den Ankauf in aller Stille und mit besonderer Raschheit durchzuführen. Es wurde von verschiedenen Seiten auf den Verkäufer Einfluss genommen und auch tatsächlich erreicht, dass dieser vom Verkaufe zurücktrat. Es gelang aber dennoch, den Kaufvertrag und seine grundbücherliche Durchführung ohne jedewede Erhöhung des Kaufschillings durchzudrücken. Fur den 30. September 1936 habe ich eine ausserordentliche Gemeindetagssitzung einberufen. Da nur 9 Gemeinderäte der Einladung Folge leisteten, war diese Sitzung nicht beschlussfähig. Es erübrigte demnach nichts anderes, als durch Einberufung einer neuen Sitzung den Abschluss des Kaufvertrages schwer zu gefährden oder aber, dass ich auf eigene Verantwortung und mit der im Stadtrechte vorgesehenen Haftung den Ankauf durchführte. Ich entschloss mich, diesen Weg zu gehen und war davon überzeugt, dass mir der Gemeindetag nachträglich die Zustimmung nicht versagen wird. Ich konnte umsomehr darauf rechnen, als von den Steyrer Grundspekulanten der Ankauf als unerhört günstig bezeichnet wurde. Schliesslich soll auch nicht ausseracht gelassen werden, dass die Arbeiterschaft von Steyr den Ankauf äusserst günstig beurteilt. G.R. Albert Hofer stellt den Antrag, dem Ankauf des Fischhubergutes zum Kaufpreise von 66.500 S unter gleichzeitiger Aufnahme eines entsprechenden Ueberbrückungskredites zur Parzellierung für Arbeitersiedlungen zuzustimmen. Der Antrag wird ohne jede Debatte einstimmig angenommen. Zu Punkt 2.) Der Burgermeister berichtet über die Situation, die sich seit dem 12. Februar 1934 fur die Gemeinde hinsichtlich ihrer Vertretung bei der Sparkasse in Steyr ergeben hat. Er benutzt hiezu den Akt, Zl. 5476/1936. Er verliest das Schreiben der Sparkasse in

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