Zu Punkt 1.) Der Burgermeister berichtet: Es kam zu meiner Kenntnis, dass der Eigentümer des Fischhubergutes Herr Franz Schlossgangl die Absicht habe, sein Anwesen zu verkaufen. Meine grundsätzliche Auffassung ist es, dass die Gemeinde jeden Grund, der kommunal von Interesse sein kann, auch allenfalls unter Opfern zu erwerben verpflichtet sei. Dass dies in den letzten Jahrzehnten nicht geschehen ist, hat umfangreiche, in der Zwischenzeit zum Verkauf gelangte Grundstücke den Bodenspekulanten zugetrieben und dadurch diese Grundstücke so verteuert, dass für einen Arbeiter in der Regel der Ankauf nicht in Frage kommen konnte. Nun erscheint es mir aber als ganz wesentlich für eine bessere Zukunft der Arbeiterstadt Steyr, dass die Arbeiterschaft der Steyr-Werke, die immer nur eine Saison- und Konjunktursbeschäftigung haben wird, durch eigenen Grund und Boden krisenfester wird. Um dies aber fördern zu können, muss möglichst viel und möglichst billiger Grund der Arbeiterschaft angeboten werden. Da durch die Erwerbung eines grossen Grundkomplexes gleichzeitig auch die übrigen als Siedlungsgelände für Arbeiter in Frage kommenden Grundstücke einen gewissen Preissturz, der im Interesse der Gemeindepolitik gelegen ist, erfahren würden, erschien es mir richtig, das Fischhubergut unter allen Umständen zu erwerben. Ich ersuchte den in der Siedlung Schlusselhof hochverdienten Herrn Heumann, als Vermittler im Namen der Gemeinde zu fungieren. Dieser kam der ihm gestellten Aufgabe ganz hervorragend nach. So gelang es, das Gut in einem Ausmasse von rund 35 Joch um einen Kaufpreis von 66.500 S erwerben zu können. Mehr als die Hälfte der Liegenschaft kommt sofort als Baugrund in Frage. Zur Liegenschaft gehört auch das gesamte mit Rücksicht auf die unmittelbar vorhergegangene Ernte ziemlich grosse Inventar im Werte von ca.11.000 S. Selbstverständlich kommt eine auch nur zeitweilige Wirtschaftsführung nicht in Frage. Im Gegenteil, es muss raschestens an den Abverkauf des Inventars und des Gutes geschritten werden. Es
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