Zl. 2667 und den Antrag des Finanzausschusses auf Annahme des Amtsantrages. Der Bürgermeister wendet gegen den Amtsantrag und den Antrag des Finanzausschusses ein, dass richtiger wohl die Abgabenbefreiung auf jenen Zeitraum zu gewähren sei, für den auch die Befreiung von der Landesgebäudesteuer seitens der Steuerbehörde bewilligt werde. G. R. Voglsam stellt im Sinne der Ausführungen des Bürgermeister-s den Antrag; "Für die Wohnhäuser in Steyr Stelzhamerstrasse 20 a und 20 b ist die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf jenen Zeitraum zu gewähren, für die die beiden Häuser von der Landesgebäudesteuer befreit sind." Dem Antrage wird einhellig zugestimmt. Schluss der Sitzung 20 Uhr 45. Nach Schluss der offiziellen Sitzung ladet der Bürgermeister die anwesenden Gemeinderäte zu einer freien Aussprache über Gemeindeangelegenheiten ein. Es kommen die Fragen nach einer Verbesserung der Stassen, der Regulierung der Posthofstrasse, der Errichtung einer Wasserleitung und der Steuerreform zur Sprache. Die Besprechung wird um 22 Uhr geschlossen. Der Bürgermeister. Die Niederschriftsprüfer: Beide Herren entschuldigt abwesend.
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