eines weiteren Grundstückes aus dem gemeindeeigenen Gelände beim Schlüsselhof herangetreten sei. Da nun auf diesem Gelände derzeit im Zuge der Errichtung einer einheitlichen Wasserleitung Bohrund Pumpversuche unternommen werden, die möglicherweise zu einem so guten Ergebnis führen, dass eine eigenes Schutzgebiet für diesen Brunnen erforderlich wird, kann es nicht vertreten werden, aus diesem Gelände vor der endgiltigen Klärung der Wasserleitungsfrage weitere Grundstücke abzugeben. Ausserdem müsse erwogen werden, ob es mit der Vermögenslage der Gemeinde vereinbar wäre, dieses Gelände, das wegen seiner Stadtnähe sicher einen höheren Wert repräsentiert, den Siedlern um einen für sie gerade noch erschwingbaren, daher sehr niedrigen Kaufpreis, zu überlassen. Anderseits sei die Siedlungsbewegung gerade für Steyr ausserordentlich begrüssenswert. Insbesonders aber könne es nicht verantwortet werden, dass 20 Wohnungen, für die das Bundesministerium für soziale Verwaltung die Kredite bereits bewilligt hat, deswegen nicht errichtet werden können, weil die Gemeinde Grund nicht zur Verfügung stellt. Er habe daher mit der Siedlungsgenossenschaft verhandelt und ihr unverbindlich das der Stadtgemeinde gehörige Grundstück auf der Ennsleiten im Ausmasse von 23.895 m2 zum Preise von 24.000 Schilling zum Kaufe angeboten. Die Genossenschaft habe ihrerseits diesem Projekt zugestimmt. Gemeinderat Albert Hofer stellt namens des Bauauschusses den Antrag: "Dem Verkauf des der Stadt gehörigen Grundstückes auf der Ennsleiten im Ausmasse von 23.895 m2 zu einem Kaufschilling von 244.000 Schilling wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Käufer einen allenfalls um 1000 Schilling niedrigeren Kaufpreis zu vereinbaran. Dem Antrage wird einhellig zugestimmt. Zu Punkt 2.) Zum Ansuchen der Erben nach Mathias Hanger um Befreiung von der Mietzinsabgabe für die neuerrichteten Wohnhäuser in Steyr, Stelzhamerstrasse 20 a und 20 b verliest der Bürgermeister den Amtsantrag des Gefällsamtes vom 15. Juni 1936,
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