rund 10.000 Liter erreicht. 2.) Die Abrechnung und Bezahlung der gelieferten Produkte und verrichteten Arbeitsleistungen hat für jedes Kalendermonat bis längstens 20. des darauf folgenden Monates zu erfolgen. Ich bestätige hiemit, dass diese Vereinbarungen, welche eine wesentliche Voraussetzung des mit Ihnen über die Liegenschaften im Grundbuche der K.G. Gleink E.Z. 8, 26, 27, 87 und 124, sowie die Liegenschaft E.Z.1136 der o.ö. Landtafel abgeschlossenen Kaufvertrages bildeten, in der Gemeindetagssitzung vom 18. Juni 1936 genehmigt wurden. Der Bürgermeister: L.S. Dr. Walk e.h.
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