Niederschrift über die vertrauliche Sitzung das Gemeindetages der Stadt Steyr am Freitag, den 27. Dezember 1935 im Gemeinderatssitzungssaale. Tagesordnung: Personalangelegenheiten. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Landesgesetz, dem zufolge ein Abbau von Magistratsbeamten auch ohne Vorhandensein der nach der Dienstpragmatik nötigen Voraussetzungen möglich ist, am 31.Dezember 1935 erlischt. Es sei daher zu erwägen, ob nicht die sicher notwendigen Reduzierung des Personalstandes noch auf Grund dieses Gesetzes durchgeführt werden soll. Stadtrat Paulmayr verweist auf den Gemeindetagsbeschluss, der in der ausserordentlichen Gemeindetagssitzung über die vom Bund beabsichtigte Auflassung des Kreisgerichtes Steyr gefasst worden ist. Nach diesem Beschluss werden keinerlei Sanierungsmassnahmen durchgeführt, solange die Kreisgerichtsfrage nicht in einem für Steyr günstigen Sinne gelöst ist. Da eine Erklärung über die Zurücknahme des Auflassungsbeschlusses nicht vorliegt, müsse der Gemeindetag bei seiner ursprünglichen Absicht bleiben. Es wird vom Gemeinderat Anton Weindl eingewendet, dass es unter allen Umständen notwendig sei, eine Personalreduzierung durchzuführen. Es entwickelt sich eine lebhafte Debatte, nach deren Schluss der Antrag Paulmayr's zur Abstimmung gelangt. 12 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag, 6 Gemeinderäte dagegen, ein Gemeinderat enthält sich der Stimme. Der Antrag Paulmayr's ist somit angenommen. Der Bürgermeister gibt noch einige Aufklärungen über die Finanzen der Stadtgemeinde und beantwortet verschiedene an ihn
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