betrage von S 185.700.- auch durchzuführen. G.R. Dr. Fritz Doppler fragt an, ob die Kreisgerichtsfrage im Voranschlag berücksichtigt wurde. Hiezu erklärt Bürgermeister Dr. Walk folgendes: „Eine Erklärung, ob das Kreisgericht Steyr erhalten bleibt oder nicht, liegt bisher nicht vor. Sicher ist das eine, dass die Frage, Auflösung des Kreisgerichtes Steyr oder nicht, nach einem Gesetze im R.G.Bl. Nr. 63 vom Jahre 1873 zu entscheiden sein wird, welches bestimmt, dass jede Aenderung oder Auflassung eines Gerichtshofes im Verordnungswege von der Regierung nach Einholung eines Gutachtens des zuständigen Landtages durchzuführen ist. Da, soviel ich Zeitungsberichten entnehmen konnte, tatsächlich vom Bundestag eine Ersparung in der Höhe von S 100.000.- beschlossen wurde, muss jetzt die Bundesregierung vom oberösterreichischen Landtag ein Gutachten einholen, was dieser zu der Frage sagt. Es wird dann davon abhängen, welchen Wert die Bundesregierung diesem Gutachten, von dem ich mit hundertprozentiger Sicherheit annehme, dass es negativ ausfallen wird, beimisst. Ich hoffe daher zuversichtlich, dass das Kreisgericht Steyr erhalten bleibt, zumal in den letzten Tagen ein Gesetz von der Bundesregierung beschlossen wurde, das Ersparungen in der Rechtspflege vorsieht, die weit mehr hereinbringen als S 100.000.- durch Auflösung der Kreisgerichte Steyr und Korneuburg." In Fortsetzung der Wechselrede stellt Stadtrat Albert Hofer den Antrag, der Gemeindetag möge den vom Amte ausgearbeiteten Voranschlag für das Jahr 1936 unverändert annehmen und es dem Bürgermeister überlassen, alle ihm im Rahmen des Gemeindestatuts zustehenden Massnahmen zu ergreifen, die geeignet erscheinen, das Defizit herabzusetzen. Bürgermeister Dr. Walk gibt hiezu die Erklärung ab, dass es sich darum handelt, mindestens S 200.000.- an Mehr-
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