Gemeindetagsprotokoll vom 20. Dezember 1935

unter Berücksichtigung der ehemaligen Geschäftsordnung des Gemeinderates Steyr, der neuen Geschäftsordnung des Gemeindetages der Stadt Linz und des Stadtrechts-Entwurfes für die Stadt Steyr entstanden, wobei auf die bisherigen Erfahrungen aus Gemeindetag und Verwaltungsausschuss Bedacht genommen sei. Vollständig neu sei die Einführung der "Beiräte". Der Entwurf unterscheide nämlich zwischen Gemeindetags-Ausschüssen und Beiräten. Während den Ausschüssen prinzipiell nur diejenigen angehören sollen, die als Gemeindetagsmitglieder die Verantwortung für die Gemeinde tragen, und die Beiziehung aussenstehender Sachverständiger nur mit Beiziehung beider Gemeindeorgane, des Gemeindetages und des Bürgermeisters, statthaft sein soll, soll doch auch die Möglichkeit gegeben sein, Menschen von hervorragender Stellung und Verdienst zur Beratung und Betreuung kommunaler Angelegenheiten nicht nur ad hoc sondern in offizieller Stellung heranzuziehen. Dies geschehe auf einer Reihe von Gebieten, die nicht die Gemeindeverwaltung im engeren Sinne (Finanzen, Bau- und Personalangelegenheiten), wohl aber im weiteren Sinne (Belebung der Gemeindewirtschaft und des geistigen Lebens der Stadt) betreffen. Aus diesen Gedanken heraus sei im Entwurf die Institution der Beiräte entstanden. Wenn auch im neuen Stadtrecht die Einrichtung des Verwaltungsausschusses, bezw. Stadtrates nicht mehr aufscheine, habe sich doch der grosse Wert periodischer Besprechungen mit den maßgebenden Mitgliedern des Gemeindetages im abgelaufenen Jahre erwiesen. Daher sei ebenfalls völlig neu die Institution von Obmännerbesprechungen eingeführt, in denen die laufenden Gemeindeangelegenheiten besprochen, der Kontakt mit dem Bürgermeister aufrecht erhalten und die einheitliche Linie der gesamten Kommunalpolitik bewahrt werden soll. Die Geschäftsordnung betreffe die gesamte Tätigkeit des Gemeindetages mit Ausnahme des finanziellen Gebietes, für

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