Gemeindetagsprotokoll vom 24. Oktober 1935

Zu Punkt 1.) schlägt der Bürgermeister vor, diesen Punkt erst nach Behandlung des Punktes 2.) vorzunehmen, da Punkt 2.) für eine öffentliche Sitzung bestimmt sei, während die übrigen Punkte im Sinne der Gedankengänge des neuen Stadtrechtes einer nicht öffentlichen Sitzung vorbehalten bleiben. Da der Gemeindetag mit dem Vorschlage des Vorsitzenden einverstanden ist, erfolgt die diesbezügliche Umstellung der Tagesordnung und die Zulassung der Oeffentlichkeit zur Behandlung des 2.Punktes. Zu Punkt 2.) verliest der Vorsitzende den Bericht des Obersten Rechnungshofes vom 8. August 1935, betreffend die Kontrolle über das Verwaltungsjahr 1934. Der Vorsitzende gibt die entsprechenden Erläuterungen und hebt insbesondere hervor, dass trotz eines Kursgewinnes per S 45.000.- und trotz - wie der Rechnungshof ausdrücklich hervorhebt - sparsamer und rationeller Verwendung der Gemeindemittel und trotz ungewöhnlich guter Beschäftigung in den Steyr-Werken dennoch ein Gebarungsabgang von S 341.000.- und eine Vermögensverminderung um S 276.000.- verzeichnet werden müsse. Damit sei wohl eindeutig erwiesen, dass eine Besserung in der Finanzlage der Stadtgemeinde nur durch einschneidendste Massnahmen herbeigeführt werden könne. Jedenfalls würden sich die Auffassungen des Herrn Landesfinanzreferenten Dr. Lorenzoni, der immer wieder erklärt, die Stadtgemeinde Steyr befinde sich in Wahrheit in keiner Notlage, von selbst richten. Der Vorsitzende verwies in diesem Zusammenhange darauf, dass - wie dies auch der Oberste Rechnungshof lebhaft betonte - rasch die Sanierung der Stadt durchgeführt werden müsse. Die Wege, die im Berichte des Rechnungshofes angedeutet seien; Entlastung des Schuldendienstes, Personalreform, Steuerreform, Reform des Fürsorgewesens, mussten nunmehr gegangen werden. Die Stadt Steyr würde aus eigener Kraft allein dieses Werk nicht vollbringen können. Sollten Bund und Land nicht die nötige Mithilfe leisten, würde wohl die derzeitige Gemeindeverwaltung daraus die Konsequenzen ziehen müssen.

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