Gemeindetagsprotokoll vom 30. Juli 1935

- 8 - 8. Gefällsamtsdienst (Verwendungsgruppe 7): Magistrats-Finanzassistent, -Revident, -Oberrevident, -Sekretär, Wirklicher Amtsrat des Magistrates. 9. Verwendungsgruppe 6: Magistrats-Adjunkt, -Offizial, -Inspektor, -Oberinepektor. 10. Kanzleidienst (Verwendungsgruppe 5): Magistrats-Kanzlist, -Adjunkt, -Offizial, -Oberoffizial, -Direktor. 11. Technischer Hilfsdienst höherer Art (Verwend.Gruppe 5): Technischer Magistratshilfsbeamter, techn. Magistratsadjunkt, -Offizial, -Oberoffizial. 12. Qualifizierter Hilfsdienst (Verwend.Gruppe 4): Magistrats-Amtsgehilfe, -Amtswart. 13. Steuereintreibungsdienst (Verwendungsgruppe 4): -Gefällsexekutionsadjunkt, Magistrats-Gefällsexekutor, -Gefällsexekutionsoffizial, -Oberoffizial. 14. Schulwarte (Verwendungsgruppe 3): Schulgehilfe, Schulwart. 15. Hilfsdienst (Verwendungsgruppe 3): Magistrats-Amtsgehilfe. (2) Der Amtstitel richtet sich nach dem einem Beamten verliehenen Posten einer bestimmten Dienstklasse, nicht aber nach den Bezügen. Die den einzelnen Dienstklassen entsprechenden Amtstitel ergeben sich in sinngemässer Anwendung der Amtstitelwerordnung des Bundes. § 2. Magistratsangestellte, die am 31.Juli 1935 bereits pensioniert sind, behalten die ihnen bisher zugekommenen Amtstitel auch weiterhin bei. Im Falle einer Feaktivierung haben sie die ihnen gemäss § 1 zukommenden Amtstitel zu führen.

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